Autor Thema: [BY] öffentlicher Dienst - Beamter  (Read 5528 times)

Trinity83

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[BY] öffentlicher Dienst - Beamter
« am: 28.05.2019 10:09 »
Hallo zusammen,

kann man als langjährige Angestellte im Öffentlichen Dienst (kleine Kommune in Bayern) verbeamtet werden? Wenn ja, welche Vorraussetzungen müssen erfüllt werden?

Danke im Voraus
« Last Edit: 28.05.2019 23:29 von Admin2 »

Lars73

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Antw:öffentlicher Dienst - Beamter
« Antwort #1 am: 28.05.2019 10:19 »
Der potentielle Dienstherr muss es wollen. Die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Die persönlichen Voraussetzungen müssen gegeben sein (DE- oder EU-Staatsbürgerschaft, dienstfähig (gesundheitliche Eignung), nicht vorbestraft, Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung). Zu beachten ist noch die Höchstaltersgrenze (ggf. mit Ausnahmen)

was_guckst_du

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Antw:öffentlicher Dienst - Beamter
« Antwort #2 am: 28.05.2019 10:27 »
...die Frage ist, ob sich das als langjährige Angestellte überhaupt noch lohnt...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

RsQ

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Antw:öffentlicher Dienst - Beamter
« Antwort #3 am: 28.05.2019 13:12 »
Mal als Laie gefragt:

Kann denn auf jeder Position verbeamtet werden? Muss man nicht als Beamter Aufgaben von besonderer Bedeutung erfüllen, die eine ebenso besondere Bindung an den Dienstherrn bedeutet?

Oder (mal überspitzt) könnte diese Frage auch jeder Schulhausmeister nach "langjähriger Anstellung" stellen?

Bastel

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Kat

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Antw:öffentlicher Dienst - Beamter
« Antwort #5 am: 28.05.2019 13:20 »
Mal als Laie gefragt:

Kann denn auf jeder Position verbeamtet werden? Muss man nicht als Beamter Aufgaben von besonderer Bedeutung erfüllen, die eine ebenso besondere Bindung an den Dienstherrn bedeutet?

Oder (mal überspitzt) könnte diese Frage auch jeder Schulhausmeister nach "langjähriger Anstellung" stellen?

VErmutlich ja. Wir hier in der WJH sind Angestellte und Beamte,die alle die gleiche Arbeit machen. Die Beamten machen keine hoheitlichere Aufgabe als die Angestellten.

Kleeblatt

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Antw:[BY] öffentlicher Dienst - Beamter
« Antwort #6 am: 01.06.2019 21:39 »
Bis auf die gesetzlich vorgeschriebenen Beamten nach GO,liegt es im Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde ob diese mit Angestellten oder Beamten ihre Stellen besetzt, wobei.....

und nun wird es kompliziert....

Tagelöhner

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Antw:[BY] öffentlicher Dienst - Beamter
« Antwort #7 am: 02.06.2019 08:02 »
Wie mir ein Bekannter neulich erzählt hat, sind in seiner Behörde sogar überwiegend Beamte in einem privatrechtlichen Aufgabenbereich tätig, und im wirklich hoheitlichen Bereich fast nur Angestellte.

Das rührt wohl einfach aus der Vergangenheit her (Aufgabenzuweisung in früheren Zeiten) und es hatten nur Angestellte im privatrechtlichen Bereich Interesse an den jeweils angebotenen Verbeamtungsmöglichkeiten.

Dennoch führt das zu einer total absurden Situation: Es werden also mit Mitarbeitern Beamtenverhältnisse begründet obwohl von ihnen definitiv keine hoheitlichen Aufgaben übernommen werden. Dabei ist doch vorallem die Ausübung/Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben der Grundsatz für ein Beamtenverhältnis.

Hier können daher nur personal-/stellentaktische Erwägungen und haushaltstypische Einsparzwänge eine Rolle spielen.

BeamterBR

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Antw:[BY] öffentlicher Dienst - Beamter
« Antwort #8 am: 02.06.2019 19:07 »
Wie mir ein Bekannter neulich erzählt hat, sind in seiner Behörde sogar überwiegend Beamte in einem privatrechtlichen Aufgabenbereich tätig, und im wirklich hoheitlichen Bereich fast nur Angestellte.

Das rührt wohl einfach aus der Vergangenheit her (Aufgabenzuweisung in früheren Zeiten) und es hatten nur Angestellte im privatrechtlichen Bereich Interesse an den jeweils angebotenen Verbeamtungsmöglichkeiten.

Dennoch führt das zu einer total absurden Situation: Es werden also mit Mitarbeitern Beamtenverhältnisse begründet obwohl von ihnen definitiv keine hoheitlichen Aufgaben übernommen werden. Dabei ist doch vorallem die Ausübung/Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben der Grundsatz für ein Beamtenverhältnis.

Hier können daher nur personal-/stellentaktische Erwägungen und haushaltstypische Einsparzwänge eine Rolle spielen.

Also bei uns wird die Verbeamtung von selbst ausgebildeten Neuzugängen von der Leistung abhängig gemacht. Neu Ausgebildete haben bei besserer Leistung nicht nur das Vorrecht bei der Auswahl der Stellen. Ihnen wird zeitgleich die Verbeamtung angeboten ab einem bestimmten Schnitt. So kommt es das wir in einem Jahrgang Stellen haben die keine hoheitlichen Tätigkeiten ausüben, aber mit Beamten besetzt werden und zeitgleich hoheitliche Stellen haben die mit Angestellten aus dem gleichen Jahrgang besetzt werden. Das geht schon seit vielen Jahren so.