Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Einstufung nach Höhergruppierung
Spid:
Finden Höhergruppierung und Stufenaufstieg scheinbar zeitgleich statt, erfolgt erst der Stufenaufstieg und dann die Höhergruppierung, da tatsächlich keine Gleichzeitigkeit besteht, da der Stufenaufstieg nach x Jahren in Stufe x erfolgt, hier mit Ablauf des 31.08.2018, und somit in der juristischen Sekunde vor einer Höhergruppierung zum 01.09.2018. Mithin erfolgt eine Höhergruppierung am 01.09.2018 bereits aus der höheren Stufe.
Papillon:
Ah okay. Ganz herzlichen Dank für diese Information! Sie haben mir sehr weitergeholfen!!
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