Autor Thema: Höhergrupierung - Stufenregelung  (Read 4276 times)

BaluPauli

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Höhergrupierung - Stufenregelung
« am: 28.05.2019 16:21 »
Hallo zusammen,

ich war bei meinem alten Arbeitgeber ein halbes Jahr in Stufe 2, als ich umzugsbedingt den Arbeitgeber gewechselt habe. Die Stufe 2 wurde übernommen, jedoch lief die Stufenzeit wieder von vorn.

Nun habe ich, drei Monate vor Ablauf der zwei Jahre eine Höhergruppierung erhalten und stelle heute fest, dass die zwei Jahre nun wieder von vorne beginnen..

Ist das zulässig? Insgesamt 4,5 Jahre in Stufe 2?

Danke vorab!

Spid

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Antw:Höhergrupierung - Stufenregelung
« Antwort #1 am: 28.05.2019 16:24 »
Ja.

BaluPauli

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Antw:Höhergrupierung - Stufenregelung
« Antwort #2 am: 29.05.2019 08:50 »
Schade, aber danke.

"Hätt ich das gewusst" bringt mir jetzt leider auch nicht viel.. also sind die so genannten "Erfahrungsstufen" doch nicht basierend auf Berufserfahrung.

Wäre alles wo weitergelaufen, ohne AG-Wechselt etc. wäre ich Ende 2021 z.B.  in Stufe 4 gekommen. Nun bin ich erst im Mai 2024 in Stufe 4. Das ist schon heftig.

Spid

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Antw:Höhergrupierung - Stufenregelung
« Antwort #3 am: 29.05.2019 09:02 »
Es gibt im TVÖD keine Erfahrungsstufen. Es gibt lediglich Stufen der Entgelttabelle, die weder Berufserfahrung abbilden noch den Anspruch erheben, dies zu tun.

Kat

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Antw:Höhergrupierung - Stufenregelung
« Antwort #4 am: 29.05.2019 09:27 »
Schade, aber danke.

"Hätt ich das gewusst" bringt mir jetzt leider auch nicht viel.. also sind die so genannten "Erfahrungsstufen" doch nicht basierend auf Berufserfahrung.


Wie kannst Du Berufserfahrung haben wenn Dir gerade erst die höherwertige Tätigkeit übertragen wurde? Da hast Du doch erstmal gar keine Erfahrung.

Spid

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Antw:Höhergrupierung - Stufenregelung
« Antwort #5 am: 29.05.2019 09:29 »
Berufserfahrung hat mit der Eingruppierung nichts zu tun. Es ist die Erfahrung, die in der beruflichen Tätigkeit erworben wurde. Lediglich einschlägige Berufserfahrung kann regelmäßig nicht in einer niedrigeren Entgeltgruppe erworben werden.