Autor Thema: Zeitzuschläge TvöD  (Read 5889 times)

Elmo

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Zeitzuschläge TvöD
« am: 29.05.2019 09:46 »
Guten Morgen in die Runde.

Ich habe eine Frage bezüglich der Zeitzuschläge bei Überstunden an Samstagen.
Wir AN müssen an einem Samstag von 07 Uhr bis 17 Uhr arbeiten im Rahmen einer Veranstaltung.
Diese 10 Stunden sollen als Freizeitausgleich zu einem späteren Zeitpunkt abgebummelt werden.
Nun meine Frage, wird uns trotzdem der Zeitzuschlag laut TvöD gewährt, laut Personalvertretung ist lediglich der Ausgleich ODER der Zuschlag möglich?!
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Liebe Grüße

nichts_tun

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Antw:Zeitzuschläge TvöD
« Antwort #1 am: 31.05.2019 17:19 »
Sofern Überstunden angeordnet sind, ist der entsprechende Zuschlag nach § 8 Abs. 1 lit. a) TVöD zu zahlen.
Dabei sind Überstunden "[...] die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten (§ 6 Abs. 1 Satz 1) für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen und nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden." (§ 7 Abs. 7 TVöD).

Mithin ist es m. E. ein Nebeneinander von Freizeitausgleich und Zeitzuschlag.