Autor Thema: Einstufung nach Höhergruppierung  (Read 7500 times)

Papillon

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Einstufung nach Höhergruppierung
« am: 28.05.2019 15:12 »
Hallo guten Tag,

ich hätte mal eine Frage: aufgrund einer Umstrukturierung werde ich rückwirkend höhergruppiert. Ich bin seit 1. September 2018 in der Erfahrungsstufe 4. Soll ich mich dann rückwirkend zum 1. September oder lieber zum 1. Oktober 2018 höhergruppieren lassen? Ich möchte auf keinen Fall die Stufe 4 verlieren. Sollte man dann besser vor der Umgruppierung bereits einen Monat in der 4 gewesen sein oder steigt man auch bei "nahtlosem Übergang" in die höhere Erfahrungsstufe?

Vielen Dank im Voraus und Gruß

Spid

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Antw:Einstufung nach Höhergruppierung
« Antwort #1 am: 28.05.2019 15:14 »
Es findet erst der Stufenaufstieg und dann die Höhergruppierung statt.

Papillon

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Antw:Einstufung nach Höhergruppierung
« Antwort #2 am: 28.05.2019 15:17 »
Also dann besser um Höhergruppierung ab dem 1. Oktober bitten?

Spid

  • Gast
Antw:Einstufung nach Höhergruppierung
« Antwort #3 am: 28.05.2019 15:18 »
Inwiefern wäre das ein zulässiger Schluß aus meiner Aussage?

Papillon

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Antw:Einstufung nach Höhergruppierung
« Antwort #4 am: 28.05.2019 15:21 »
Es tut mir leid. Ich kenn mich nicht aus. Ich verstehs nicht. Könnten Sie es mir erklären? Was soll ich als Datum für die Höhergruppierung angeben?

Spid

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Antw:Einstufung nach Höhergruppierung
« Antwort #5 am: 28.05.2019 15:27 »
Finden Höhergruppierung und Stufenaufstieg scheinbar zeitgleich statt, erfolgt erst der Stufenaufstieg und dann die Höhergruppierung, da tatsächlich keine Gleichzeitigkeit besteht, da der Stufenaufstieg nach x Jahren in Stufe x erfolgt, hier mit Ablauf des 31.08.2018, und somit in der juristischen Sekunde vor einer Höhergruppierung zum 01.09.2018. Mithin erfolgt eine Höhergruppierung am 01.09.2018 bereits aus der höheren Stufe.

Papillon

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Antw:Einstufung nach Höhergruppierung
« Antwort #6 am: 28.05.2019 15:29 »
Ah okay. Ganz herzlichen Dank für diese Information! Sie haben mir sehr weitergeholfen!!