Stimmt, in Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen waren ja auch Kommunalwahlen. Sofern das jeweilige Kommunalwahlgesetz/die jeweilige Kommunalwahlordnung dies vorsieht, konnten die Beschäftigten natürlich für die jeweiligen Kommunalwahlvorstände verpflichtet werden - nicht jedoch für die Vorstände der Europawahl.