Wie soll das plausibel argumentiert werden können? Bei JEDER Gemeindegröße gibt es eine zahlenmäßige Grundlage, um ausreichend (eigene) Bewohner verpflichten zu können.
Ich verstehe
nach Möglichkeit aus den Wahlberechtigten der Gemeinde
eher so, dass Ehrenamtler (per Verpflegungsgeld) die bevorzugte Variante sind - ggf. eben auch per Verpflichtung -, bevor dienstlich abgeordnete Personen zum Einsatz kommen. Es schiene mir jedenfalls total absurd, dass man (ehrenamtliche) Wahlhelfer aus anderen Orten (und danach dann die eigenen Angestellten) verpflichten kann, bevor nicht der letzte eigene Einwohner mit aktivem Wahlrecht als "verpflichtungsfähig" ausgeschieden ist.
In der Praxis weiß man ja, dass primär freiwillige Ehrenamtler per Aufruf gesucht werden. Anschließend werden die Angestellen zum Ehrenamt aufgerufen bzw. aufgefordert (meine Frau - Lehrerin - erhielt vor einer LTW-Wahl mal ein Anschreiben ... leider war sie verhindert
) - ob/inwiefern wirklich mal Leute zwangsverpflichtet werden müssen, entzieht sich meiner Kenntnis.