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Wahlhelfer aus der Behörde

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Micha E:
Bei uns werden die Kolleginnen und Kollegen vorrangig zum Einsatz bei der Briefwahl berufen. Beim Einsatz im Wahllokal werden die ehrenamtlichen Wahlhelfer eher durch die Mitarbeiter ergänzt.

Vorteil bei uns, dass wir Erfrischungsgeld und Zeitguthaben bekommen. Ist in meiner Heimatkommune, die genauso groß ist, nämlich nicht.

Badener:

--- Zitat von: RsQ am 29.05.2019 19:50 ---
--- Zitat von: Badener am 29.05.2019 18:33 ---Die Beschäftigen werden nicht auf dem dienstlichen Weg verpflichtet, sondern wie normale Bürger auch als Wahlhelfer berufen, Verweis auf mögliches Bußgeld inklusive. Ob das jemand freiwillig machen will wird nicht gefragt. Die Beschäftigten erhalten direkt ein entsprechendes Schreiben, dessen Empfang zu quittieren ist.

--- End quote ---
Gibt es einen Grund, warum die Beschäftigten da offenbar vorrangig angesprochen werden? Weil man deren Daten hat und ein besonderes Pflichtgefühl erwartet? Mit Blick auf die ehrenamtliche "Verpflichtung" dürften sie doch gleichrangig zu "normalen Bürgern" sein?

--- End quote ---

Ich vermute mal es ist einfach unkomplizierter und man kann sich auch eher drauf verlassen, dass sie am Sonntag eher auf der Matte stehen.

BAT:
Bei unserer Kreisbehörde machen wir die Briefwahl, es werden etwa 150 Kräfte benötigt, es erfolgt ein Aufrauf an die Mitarbeiter sich freiwillig zu melden, der Rest wird aus den Mitarbeitern zum Ehrenamt verpflichtet. Es gibt 50 € Erfrischungsgeld und Fahrtkosten, keine Stunden (leider).

120 Freiwillige hatten wir dieses Jahr.

Alien1973:
Bei uns werden die Mitarbeiter bereits Monate vorher informiert und man kann sein "Team" gerne selber zusammen stellen. Man wird darauf hingewiesen seine privaten Termine so zu planen, dass man am Wahltag zur Verfügung stehen kann. Triftige Gründe sind zu nennen wenn man keine Zeit hat.

Dafür gibt es eine Gutschrift von 10 Stunden (dauern tut das Ganze ca. 8 Std.) und 30 €.
Als Wahlvorstand erhält man 13 Stunden und 50€.

Ergänzt werden die Teams durch Freiwillige aus der Bürgerschaft als Beisitzer. Sprich Wahlvorstand, Stelv. , Schriftführer und Stelv. stellt die Stadt. Soweit möglich...

MaKo:
Also meine Stadt hat mich mit Verweis auf § 9 EuWO und § 92 Abs. 1, 4 und 5 BbgKWahlG in den Wahlvorstand berufen.

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