Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Wahlhelfer aus der Behörde

<< < (7/14) > >>

RsQ:

--- Zitat von: Alien1973 am 31.05.2019 09:35 ---Dafür gibt es eine Gutschrift von 10 Stunden (dauern tut das Ganze ca. 8 Std.) und 30 €.

--- End quote ---
Das klingt nach einem fairen Deal.

Und sofern man erste Gründe dagegen hat und es eine "Exit-Möglichkeit" gibt (wir hatten bpsw. mal einen Monate im Voraus geplanten runden Geburtstag, der - per Buchungsbeleg der Unterkunft - als Grund anerkannt wurde), ist doch alles o.k.

Exekutor:

--- Zitat von: Spid am 29.05.2019 12:06 --- zum Wahlhelfer verpflichten kann eine Gemeinde nur ihre Einwohner.

--- End quote ---

Ein Wunder ist geschehen. Auch ein Spid irrt mal.

In den meisten landesrechtlichen Vorschriften (hier als Beispiel mal § 9 (1a) Kommunalwahlgesetz LSA) ist geregelt, dass abweichend von der Regelung der Einwohnereigenschaft nach § 21, auch Gemeindebeschäftigte berufen werden können.

Dies wird natürlich regelmäßig ausgereizt, damit man sich nicht mit der Bevölkerung rumärgern muss, wenn man diese zwangsverpflichtet.

Spid:
Wie ich vorher schon implizit darstellte, bezog ich mich mit meiner zitierten Aussage auf die Europawahl. Im Gegensatz zu LSA sieht anderes landesgesetzliches Kommunalwahlrecht - wie bspw. BaWü - keine bedingungsfreie Verpflichtungsmöglichkeit für Bedienstete vor. Die in BaWü dürfte eine solche praktisch verunmöglichen.

heike2106:
Bei uns wird man als Stadt-Beschäftigter einfach in den Wahlvorstand per Brief berufen.
Entkommen kann man nur, wenn man sich an dem Tag nachweislich nicht in der Kommune aufhält. zB. gebuchter Urlaub.

Es gibt keine Zeitgutschrift. Früher gab es mal einen Arbeitstag zusätzlich frei, aber dann wurde gesagt, das dies unfair wäre gegenüber den Wahlhelfern die nicht bei der Stadt arbeiten. Also wurde das abgeschafft.

Man erhält Erfrischungsgeld. Diesmal waren es für Europa- + Kommunalwahl ganze 41 Euro als Beisitzer.

Vor einigen Jahren wurde die Freiwilligkeit noch abgefragt. Jetzt wird fast jeder in der Verwaltung arbeitende und in der Kommune wohnende Beschäftigte einfach ins Ehrenamt berufen.

MoinMoin:

--- Zitat von: heike2106 am 04.06.2019 15:14 ---Bei uns wird man als Stadt-Beschäftigter einfach in den Wahlvorstand per Brief berufen.
Entkommen kann man nur, wenn man sich an dem Tag nachweislich nicht in der Kommune aufhält. zB. gebuchter Urlaub.

Es gibt keine Zeitgutschrift. Früher gab es mal einen Arbeitstag zusätzlich frei, aber dann wurde gesagt, das dies unfair wäre gegenüber den Wahlhelfern die nicht bei der Stadt arbeiten. Also wurde das abgeschafft.

Man erhält Erfrischungsgeld. Diesmal waren es für Europa- + Kommunalwahl ganze 41 Euro als Beisitzer.

Vor einigen Jahren wurde die Freiwilligkeit noch abgefragt. Jetzt wird fast jeder in der Verwaltung arbeitende und in der Kommune wohnende Beschäftigte einfach ins Ehrenamt berufen.

--- End quote ---
Was für ein Glück das man Briefwahl machen und dann in den WE Urlaub fahren kann.  Oder darf der AG einen dieses verbieten?

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version