Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Wahlhelfer aus der Behörde
Lars73:
Z.B. KWG LSA
§ 13(2) "Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge können ein Wahlehrenamt nicht innehaben."
Skedee Wedee:
Ich habe auch noch nicht erlebt, dass ein Wahlbewerber im Wahlvorstand tätig sein darf. Zumindest in Ba-Wü ausgeschlossen.
BAT:
--- Zitat von: Spid am 11.06.2019 13:06 ---Und man bestimmt die Wahlbezirke parallel stattfindender Wahlen nicht deckungsgleich miteinander, so daß man gleiche Wahllokale mit gleichen Wahlvorständen für alle parallel stattfindenden Wahlen nutzen kann?
--- End quote ---
Wir sind als Kreisbehörde nur mit der Briefwahl befasst. Die Europawahl wurde hier ausgezählt, die gleichzeitig stattfindende Landratswahl bei den Gemeinden. Ich denke, daß die Wahlvorstände ebenda genau wie die Wahllokale deckungsgleich waren.
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