Autor Thema: Wahlhelfer aus der Behörde  (Read 40023 times)

RsQ

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Antw:Wahlhelfer aus der Behörde
« Antwort #15 am: 29.05.2019 14:13 »
Wie soll das plausibel argumentiert werden können? Bei JEDER Gemeindegröße gibt es eine zahlenmäßige Grundlage, um ausreichend (eigene) Bewohner verpflichten zu können.

Ich verstehe

Zitat
nach Möglichkeit aus den Wahlberechtigten der Gemeinde

eher so, dass Ehrenamtler (per Verpflegungsgeld) die bevorzugte Variante sind - ggf. eben auch per Verpflichtung -, bevor dienstlich abgeordnete Personen zum Einsatz kommen. Es schiene mir jedenfalls total absurd, dass man (ehrenamtliche) Wahlhelfer aus anderen Orten (und danach dann die eigenen Angestellten) verpflichten kann, bevor nicht der letzte eigene Einwohner mit aktivem Wahlrecht als "verpflichtungsfähig" ausgeschieden ist.

In der Praxis weiß man ja, dass primär freiwillige Ehrenamtler per Aufruf gesucht werden. Anschließend werden die Angestellen zum Ehrenamt aufgerufen bzw. aufgefordert (meine Frau - Lehrerin - erhielt vor einer LTW-Wahl mal ein Anschreiben ... leider war sie verhindert  8) ) - ob/inwiefern wirklich mal Leute zwangsverpflichtet werden müssen, entzieht sich meiner Kenntnis.

Spid

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Antw:Wahlhelfer aus der Behörde
« Antwort #16 am: 29.05.2019 14:24 »
Ich sehe es auch so, daß es regelmäßig an der Unmöglichkeit, Wahlberechtigten der Gemeinde zu ernennen, scheitern wird - und eine solche wäre die Voraussetzung zur Verpflichtung von Nichtgemeindeangehörigen.

Badener

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Antw:Wahlhelfer aus der Behörde
« Antwort #17 am: 29.05.2019 14:33 »
Bei uns ist es so, dass man zuerst die Beschäftigen zwangsverpflichtet und dann noch ein paar bekannte Freiwillige dazu nimmt.

Das ist natürlich für das Wahlamt der einfachste Weg, aber dann sollen sie doch einfach Dienst anordnen.
Mich stört mehr, dass man die ehrenamtliche Tätigkeit dann noch als Sparmaßnahme nutzt.

Spid

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Antw:Wahlhelfer aus der Behörde
« Antwort #18 am: 29.05.2019 14:43 »
Es bestünde durchaus die Möglichkeit, gegen die Berufung in den Wahlvorstand zu klagen, wenn man kein Gemeindeangehöriger ist und die Vermutung besteht, die Gemeinde habe ihre Möglichkeiten, Gemeindeangehörige zu berufen, nicht ausgeschöpft. Sofern sie erst gar keine Anstrengungen dazu unternimmt, dürfte der Ausgang recht klar sein.

RsQ

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Antw:Wahlhelfer aus der Behörde
« Antwort #19 am: 29.05.2019 15:27 »
Bei uns ist es so, dass man zuerst die Beschäftigen zwangsverpflichtet
Wie wird das im Detail (formell) ausgestaltet? Werden die Leute zum dienstlichen Einsatz zitiert? Oder wird in besonderer Weise appelliert (gedrängt, ...), das "freiwillig" zu machen? Oder wird tatsächlich jemand (formell) zwangsverpflichtet?

Andre As

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Antw:Wahlhelfer aus der Behörde
« Antwort #20 am: 29.05.2019 16:49 »
Vielen Dank für die  Antworten - auch wenn mein Beitrag mit "mangelnder Präzision" ausgestattet war.
Mir helfen die vorliegenden Antworten weiter.

Badener

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Antw:Wahlhelfer aus der Behörde
« Antwort #21 am: 29.05.2019 18:33 »
Bei uns ist es so, dass man zuerst die Beschäftigen zwangsverpflichtet
Wie wird das im Detail (formell) ausgestaltet? Werden die Leute zum dienstlichen Einsatz zitiert? Oder wird in besonderer Weise appelliert (gedrängt, ...), das "freiwillig" zu machen? Oder wird tatsächlich jemand (formell) zwangsverpflichtet?

Die Beschäftigen werden nicht auf dem dienstlichen Weg verpflichtet, sondern wie normale Bürger auch als Wahlhelfer berufen, Verweis auf mögliches Bußgeld inklusive. Ob das jemand freiwillig machen will wird nicht gefragt. Die Beschäftigten erhalten direkt ein entsprechendes Schreiben, dessen Empfang zu quittieren ist.

Spid

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Antw:Wahlhelfer aus der Behörde
« Antwort #22 am: 29.05.2019 18:42 »
Warum nicht einfach mal den Rechtsbehelf nutzen, der in der Rechtsbehelfsbelehrung erläutert wird?

RsQ

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Antw:Wahlhelfer aus der Behörde
« Antwort #23 am: 29.05.2019 19:50 »
Die Beschäftigen werden nicht auf dem dienstlichen Weg verpflichtet, sondern wie normale Bürger auch als Wahlhelfer berufen, Verweis auf mögliches Bußgeld inklusive. Ob das jemand freiwillig machen will wird nicht gefragt. Die Beschäftigten erhalten direkt ein entsprechendes Schreiben, dessen Empfang zu quittieren ist.
Gibt es einen Grund, warum die Beschäftigten da offenbar vorrangig angesprochen werden? Weil man deren Daten hat und ein besonderes Pflichtgefühl erwartet? Mit Blick auf die ehrenamtliche "Verpflichtung" dürften sie doch gleichrangig zu "normalen Bürgern" sein?

MoinMoin

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Antw:Wahlhelfer aus der Behörde
« Antwort #24 am: 29.05.2019 22:37 »
Die Beschäftigen werden nicht auf dem dienstlichen Weg verpflichtet, sondern wie normale Bürger auch als Wahlhelfer berufen, Verweis auf mögliches Bußgeld inklusive. Ob das jemand freiwillig machen will wird nicht gefragt. Die Beschäftigten erhalten direkt ein entsprechendes Schreiben, dessen Empfang zu quittieren ist.
Gibt es einen Grund, warum die Beschäftigten da offenbar vorrangig angesprochen werden? Weil man deren Daten hat und ein besonderes Pflichtgefühl erwartet? Mit Blick auf die ehrenamtliche "Verpflichtung" dürften sie doch gleichrangig zu "normalen Bürgern" sein?
Das wäre ja eine Diskriminierung der öD Angestellten. 8)

Micha E

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Antw:Wahlhelfer aus der Behörde
« Antwort #25 am: 30.05.2019 00:45 »
Bei uns werden die Kolleginnen und Kollegen vorrangig zum Einsatz bei der Briefwahl berufen. Beim Einsatz im Wahllokal werden die ehrenamtlichen Wahlhelfer eher durch die Mitarbeiter ergänzt.

Vorteil bei uns, dass wir Erfrischungsgeld und Zeitguthaben bekommen. Ist in meiner Heimatkommune, die genauso groß ist, nämlich nicht.

Badener

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Antw:Wahlhelfer aus der Behörde
« Antwort #26 am: 30.05.2019 00:58 »
Die Beschäftigen werden nicht auf dem dienstlichen Weg verpflichtet, sondern wie normale Bürger auch als Wahlhelfer berufen, Verweis auf mögliches Bußgeld inklusive. Ob das jemand freiwillig machen will wird nicht gefragt. Die Beschäftigten erhalten direkt ein entsprechendes Schreiben, dessen Empfang zu quittieren ist.
Gibt es einen Grund, warum die Beschäftigten da offenbar vorrangig angesprochen werden? Weil man deren Daten hat und ein besonderes Pflichtgefühl erwartet? Mit Blick auf die ehrenamtliche "Verpflichtung" dürften sie doch gleichrangig zu "normalen Bürgern" sein?

Ich vermute mal es ist einfach unkomplizierter und man kann sich auch eher drauf verlassen, dass sie am Sonntag eher auf der Matte stehen.

BAT

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Antw:Wahlhelfer aus der Behörde
« Antwort #27 am: 30.05.2019 10:27 »
Bei unserer Kreisbehörde machen wir die Briefwahl, es werden etwa 150 Kräfte benötigt, es erfolgt ein Aufrauf an die Mitarbeiter sich freiwillig zu melden, der Rest wird aus den Mitarbeitern zum Ehrenamt verpflichtet. Es gibt 50 € Erfrischungsgeld und Fahrtkosten, keine Stunden (leider).

120 Freiwillige hatten wir dieses Jahr.

Alien1973

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Antw:Wahlhelfer aus der Behörde
« Antwort #28 am: 31.05.2019 09:35 »
Bei uns werden die Mitarbeiter bereits Monate vorher informiert und man kann sein "Team" gerne selber zusammen stellen. Man wird darauf hingewiesen seine privaten Termine so zu planen, dass man am Wahltag zur Verfügung stehen kann. Triftige Gründe sind zu nennen wenn man keine Zeit hat.

Dafür gibt es eine Gutschrift von 10 Stunden (dauern tut das Ganze ca. 8 Std.) und 30 €.
Als Wahlvorstand erhält man 13 Stunden und 50€.

Ergänzt werden die Teams durch Freiwillige aus der Bürgerschaft als Beisitzer. Sprich Wahlvorstand, Stelv. , Schriftführer und Stelv. stellt die Stadt. Soweit möglich...

MaKo

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Antw:Wahlhelfer aus der Behörde
« Antwort #29 am: 03.06.2019 13:54 »
Also meine Stadt hat mich mit Verweis auf § 9 EuWO und § 92 Abs. 1, 4 und 5 BbgKWahlG in den Wahlvorstand berufen.