Autor Thema: Stufeneinteilung 2 zu 3  (Read 3122 times)

Owl1988

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Stufeneinteilung 2 zu 3
« am: 31.05.2019 10:56 »
Hallo
Ich habe am 20.06.2016 meine Tätigkeit aufgenommen, Entgeltgruppe 9, Stufe 1.
Im Mai 2017 habe ich einen Antrag auf Eingruppierung in 9c gestellt, diesem wurde entsprochen und ich wurde rückwirkend zum 01.01.2017 in Entgeltgruppe 9c Stufe 1 eingestuft.
Im Juli 2017 dann 9c Stufe 2 bis heute.
Meine Fragen:
1. Hätte ich nicht schon zu Januar 2019 in Stufe 3 eingestuft werden müssen, da ich ja rückwirkend seit 01.01.2017 in Stufe 2 mich befand?
2. Falls alles so richtig gelaufen ist, werde ich für Juni 2019 "anteilig" in Stufe 3 eingestuft oder erst ab Juli 2019 komplett?
Vielen Dank euch im voraus!  :)

Spid

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Antw:Stufeneinteilung 2 zu 3
« Antwort #1 am: 31.05.2019 11:03 »
1. Nein. Die Höhergruppierung auf Antrag nach §29b TVÜ-VKA führte aufgrund von §29b Abs. 2 Satz 2 TVÜ-VKA in Stufe 1 mit Beginn der Stufenlaufzeit am 20.06.2016.
2. Weder noch. Der Stufenaufstieg erfolgt mit Ablauf des 19.06.2019 in Stufe 3. Aufgrund von §17 Abs. 4 Satz 4 TVÖD ist für den gesamten Juni das Tabellenentgelt der höheren Stufe zu zahlen.

Owl1988

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Antw:Stufeneinteilung 2 zu 3
« Antwort #2 am: 31.05.2019 11:05 »
1. Nein. Die Höhergruppierung auf Antrag nach §29b TVÜ-VKA führte aufgrund von §29b Abs. 2 Satz 2 TVÜ-VKA in Stufe 1 mit Beginn der Stufenlaufzeit am 20.06.2016.
2. Weder noch. Der Stufenaufstieg erfolgt mit Ablauf des 19.06.2019 in Stufe 3. Aufgrund von §17 Abs. 4 Satz 4 TVÖD ist für den gesamten Juni das Tabellenentgelt der höheren Stufe zu zahlen.

Vielen Dank für die schnelle Antwort!