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Erfahrungen zu Einstufung im Jugendamt - Verhandlungschancen?

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Der Nutzer @MoinMoin hat eine für den Sachverhalt unbeachtliche Norm zitiert. Maßgeblich ist §1 Abs. 2 Sätze 1 bis 5 der Anlage zu § 56 BT-V.

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