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Pflicht zum Führen eines Dienst-Kfz?
Mayday:
Hallo in die Runde,
kann der Dienstvorgesetzte jemanden gegen dessen Willen zum Führen eines Dienst-Kfz verpflichten?
Bei der Fragestellung geht es mir insbesondere nicht um Alleinfahrten, sondern um angewiesene dienstliche Fahrten mit anderen Personen an Bord. Problematisch erscheint mir dabei insbesondere die Haftungsfrage bei einem Verkehrsunfall.
Ich zitiere mal aus der Anlage 1 zur VwV-DKfz (Sachsen):
Der Fahrer haftet dem Freistaat für Fremdschäden im Rahmen der Mindestversicherungssummen wie ein Haftpflichtversicherer gegenüber dem Versicherer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für Eigenschäden nur bei Voratz und grober Fahrlässigkeit. Den Fahrern von Dienstkraftfahrzeugen steht es frei, sich gegen eine eventuelle Inanspruchnahme zu versichern.
Weil es in unserer Behörde einen (wenn auch unterbesetzten) Fahrdienst gibt, bin ich wegen etwaiger sporadischer Fahrten und der Haftungsfrage gegen den privaten Abschluss einer extra Versicherung auf meine Kosten.
Bisher bin ich immer so verblieben, dass ich eine Fahrt nur antreten wollte, wenn der Vorgesetzte mir dies schriftlich anweist und ich schriftlich meine Bedenken dagegen geäußert habe. Das hat bisher stets geholfen, aber das Thema kocht halt immer wieder mal hoch...
Spid:
Mir erschließt sich das Problem nicht. Es handelt sich dabei um eine begünstigende Regelung, die sich bspw. auch im TVÖD findet.
inter omnes:
Die Verpflichtung zum Führen eines Dienst-Kfz ist - sofern der Arbeitnehmer über eine gültige Fahrerlaubnis der zu führenden Fahrzeugklasse verfügt- grundsätzlich vom Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt.
Die zitierte Verwaltungsvorschrift konkretisiert im Übrigen nur die ohnehin geltenden haftungsrechtlichen Grundsätze im Rahmen der Regressnahme des Dienstherrn/Arbeitgebers.
Mayday:
--- Zitat von: inter omnes am 01.06.2019 12:32 ---Die Verpflichtung zum Führen eines Dienst-Kfz ist - sofern der Arbeitnehmer über eine gültige Fahrerlaubnis der zu führenden Fahrzeugklasse verfügt- grundsätzlich vom Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt.
--- End quote ---
Auch ohne Personenbeförderungsschein, wenn geschäftsmäßig Personen von A nach B befördert werden sollen? Oder wenn man nicht fahren mag, weil man mit dem Fahrzeug schlichtweg (Transporter) nicht vertraut ist oder man sich gerade gesundheitlich nicht fit genug fühlt um die Verantwortung für die Fahrgäste und anderen Verkehrsteilnehmer zu übernehmen oder bei schwierigen Straßenverhältnissen in Winter?
Spid:
Der AG verlangt also ein Beförderungsentgelt von den Mitfahrern, das die Kosten der Fahrt übersteigt?
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