Autor Thema: Pflicht zum Führen eines Dienst-Kfz?  (Read 14376 times)

Laemat

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Antw:Pflicht zum Führen eines Dienst-Kfz?
« Antwort #15 am: 04.06.2019 11:10 »
wider besseren Wissens.
Wenn du wüsstest, dass Gestern Abend ein Nagel im Reifen war und du heute los fährst ohne den Reifen zu prüfen, dann ist das grob fahrlässig.

Grob fahrlässig ist auch ein KFZ mit dem falschen Sprit zu betanken, dafür wird der Tankende auf jeden Fall in Regress genommen.

In unseren Dienstwagen dürfen nur Beschäftigte des AG mitfahren, alle Anderen genießen keinen Versicherungsschutz und müssen das vor Antritt der Mitfahrt auch schriftlich bestätigen.

Wer trotzdem Jemanden mitnimmt handelt.....tata...grob fahrlässig :)

Mayday

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Antw:Pflicht zum Führen eines Dienst-Kfz?
« Antwort #16 am: 04.06.2019 11:24 »
Nein, Anwälte entscheiden derlei nicht.

OK, dann die Richter.

Kaffeetassensucher

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Antw:Pflicht zum Führen eines Dienst-Kfz?
« Antwort #17 am: 04.06.2019 11:47 »
Nichts, außer wenn man üble Gestalten herumfahren muss, für die man im Falle eines Falles auch noch Schadenersatz leisten soll.   :-X

Das kommt doch aber nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in Frage. Wieso die Sorge?

Was grobe Fahrlässigkeit ist entscheiden im Zweifelsfall ja die Anwälte. Ist es z.B. grob fahrlässig, wenn ich mich vor Antritt einer Fahrt nicht wie vorgeschrieben vom verkehrssicheren Zustand des Fahrzeuges überzeugt habe und es deshalb zum Unfall kommt?

Mal aus Neugierde: Wenn du mit deinem Privatwagen fährst, vielleicht sogar noch Familie, Bekannte Freunde, Kinder, Tante, Omma, Nachbar, Kegelclubbruder, Hund, Katze, Maus, was weiß ich, machst du dann auch jedesmal vor dem Losfahren volle Intensivkontrolle, um dich davon zu überzeugen, dass das Fahrzeug in verkehrssicherem Zustand ist? Um vorzubeugen, dass die Versicherung nicht bezahlt, weil du dich in ein verkehrsuntüchtiges Fahrzeug gesetzt hast? Du auf einem Schaden also sitzenbleiben würdest? Oder gar Schmerzensgeldklagen der Mitfahrenden entgegensehen? Wahrscheinlich nicht, du machst die Türe auf und setzt dich rein, steckst den Autoschlüssel ins Zündschloss und fährst los. Kein Richter wird dich daraufhin verurteilen, wenn der Schaden nicht offensichtlich erkennbar war und auch die Versicherung zahlt trotzdem.

Warum also bei einem Dienstwagen solche Bedenken?

MoinMoin

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Antw:Pflicht zum Führen eines Dienst-Kfz?
« Antwort #18 am: 04.06.2019 12:02 »
Warum also bei einem Dienstwagen solche Bedenken?
Weil die Böse Schwiegermutter ihn nicht verklagen wird.

Aüg

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Antw:Pflicht zum Führen eines Dienst-Kfz?
« Antwort #19 am: 04.06.2019 12:18 »
Im üebrigen kann man sich als besorgter Angestellter gegen wenig geld (30 -40 euro) gegen Schaeden mit dem Dienstkfz als zusatzbaustein zur Haftpflicht versichern . Da beruflich veranlasst sogar als Werbungskosten bei der Steuererklärung abzusetzen.


Mayday

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Antw:Pflicht zum Führen eines Dienst-Kfz?
« Antwort #20 am: 04.06.2019 12:41 »
Warum also bei einem Dienstwagen solche Bedenken?
Weil die Böse Schwiegermutter ihn nicht verklagen wird.

Wieder ein qualifizierter Beitrag von MoinMoin.  ;D

Warum also bei einem Dienstwagen solche Bedenken?

Weil es in der VwV steht: "Führer von Dienstkraftfahrzeugen sind dafür verantwortlich, dass sich das jeweilige zugewiesene Dienstkraftfahrzeug in betriebs- und verkehrssicherem Zustand befindet. Mängel sind unverzüglich zu melden. Für ihre Beseitigung ist zu sorgen."

...und das bei einem Fahrzeug, welches man ggf. noch nie zuvor gefahren hat und auch keinerlei Einweisung erhalten hat. Wie schon geschrieben gibt es einen Fahrdienst, diese Kollegen kennen natürlich die Macken "ihres" Fahrzeuges. Die anderen Kollegen bekommen den Schlüssel in die Hand gedrückt und sollen sofort losdüsen. Unter Umständen müsste man bei Dunkelheit bspw. zunächst prüfen, ob die Winterreifen noch ausreichend Profil haben etc...

Im üebrigen kann man sich als besorgter Angestellter gegen wenig geld (30 -40 euro) gegen Schaeden mit dem Dienstkfz als zusatzbaustein zur Haftpflicht versichern . Da beruflich veranlasst sogar als Werbungskosten bei der Steuererklärung abzusetzen.

Das ist ja der Knackpunkt, siehe Eingangspost.  ;)

Spid

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Antw:Pflicht zum Führen eines Dienst-Kfz?
« Antwort #21 am: 04.06.2019 12:51 »
Wenn man das unterläßt, ist es einfache Fahrlässigkeit. Grobe Fahrlässigkeit wäre es, wenn an der Windschutzscheibe ein Zettel klebt mit "Profil abgefahren", man aber ohne weitere Maßnahmen trotzdem losfährt, weil man sich denkt, daß schon nichts passieren würde.

MoinMoin

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Antw:Pflicht zum Führen eines Dienst-Kfz?
« Antwort #22 am: 04.06.2019 13:01 »
Die anderen Kollegen bekommen den Schlüssel in die Hand gedrückt und sollen sofort losdüsen. Unter Umständen müsste man bei Dunkelheit bspw. zunächst prüfen, ob die Winterreifen noch ausreichend Profil haben etc...
Dann würde ich mal, um diese Problematik dem AG vor Augen zu führen, dieses auch in aller epischer Beite machen.
Spricht doch nichts dagegen, dass man eine halbe Stunde das Auto inspiziert. Dann zur Tanke fährt und dort den Ölstand, inkl. Mettbrötchen und Cola (die werden benötigt, da man ansonsten nicht Fahrtüchtig wäre, wg. Unterzuckerung) kontrolliert.
Und schwupp di wupp haste eine Stunde nen easy Job gehabt und dein Chef wird sich nächstes mal jemanden suchen, der es mit der angebrachten Sorgfalt nicht so genau nimmt.


Und das mit der Schwiegermutter war ernst gemeint. Wenn du deine berechtigten Sorgen mit den gleichen Massagestäben im privatem Umfeld anlegst, dann natürlich nicht, da dann deine verunfallte Schwiegermutter dich nicht erfolgreich verklagen kann, da ja noch nicht mal Fahrlässigkeit nachweisbar wäre, wenn etwas passiert.


Tagelöhner

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Antw:Pflicht zum Führen eines Dienst-Kfz?
« Antwort #23 am: 04.06.2019 13:06 »

Und das mit der Schwiegermutter war ernst gemeint. Wenn du deine berechtigten Sorgen mit den gleichen Massagestäben im privatem Umfeld anlegst, dann natürlich nicht, da dann deine verunfallte Schwiegermutter dich nicht erfolgreich verklagen kann, da ja noch nicht mal Fahrlässigkeit nachweisbar wäre, wenn etwas passiert.

Die böse Autokorrektur...aus Maßstäben werden da gerne mal Massagestäbe, vor allem im Zusammenhang mit Schwiegermüttern  ;) ;) ;D

MoinMoin

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Antw:Pflicht zum Führen eines Dienst-Kfz?
« Antwort #24 am: 04.06.2019 13:10 »

Und das mit der Schwiegermutter war ernst gemeint. Wenn du deine berechtigten Sorgen mit den gleichen Massagestäben im privatem Umfeld anlegst, dann natürlich nicht, da dann deine verunfallte Schwiegermutter dich nicht erfolgreich verklagen kann, da ja noch nicht mal Fahrlässigkeit nachweisbar wäre, wenn etwas passiert.

Die böse Autokorrektur...aus Maßstäben werden da gerne mal Massagestäbe, vor allem im Zusammenhang mit Schwiegermüttern  ;) ;) ;D
Autsch jetzt bekomme ich Bilder im Kopf, die will ich nicht!!!!

Organisator

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Antw:Pflicht zum Führen eines Dienst-Kfz?
« Antwort #25 am: 04.06.2019 14:05 »

...und das bei einem Fahrzeug, welches man ggf. noch nie zuvor gefahren hat und auch keinerlei Einweisung erhalten hat. Wie schon geschrieben gibt es einen Fahrdienst, diese Kollegen kennen natürlich die Macken "ihres" Fahrzeuges. Die anderen Kollegen bekommen den Schlüssel in die Hand gedrückt und sollen sofort losdüsen. Unter Umständen müsste man bei Dunkelheit bspw. zunächst prüfen, ob die Winterreifen noch ausreichend Profil haben etc...

Der Fahrdienst wird den interessierten Selbstfahrer bestimmt bei Bedarf eine Einweisung geben. Ansonsten sind Autos alle sehr ähnlich, Schlüssel reinstecken und losfahren ;)

Und die Prüfungspflichten sind auch nicht anders als bei Deinem Auto zu Hause - s. Spids Erläuterungen zur einfachen Fahrlässigkeit.

Zitat
Führer von Dienstkraftfahrzeugen sind dafür verantwortlich, dass sich das jeweilige zugewiesene Dienstkraftfahrzeug in betriebs- und verkehrssicherem Zustand befindet. Mängel sind unverzüglich zu melden. Für ihre Beseitigung ist zu sorgen.

Als Selbstfahrers eines Dienstwagens wird bei der Überprüfung sicher keine Inspektion erwartet, sondern eher ein Blick, ob alles in Ordnung ist. Reifen platt z.B. Dazu ist einfach der gesunde Menschenverstand zu bemühen.

inter omnes

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Antw:Pflicht zum Führen eines Dienst-Kfz?
« Antwort #26 am: 04.06.2019 14:31 »
Im üebrigen kann man sich als besorgter Angestellter gegen wenig geld (30 -40 euro) gegen Schaeden mit dem Dienstkfz als zusatzbaustein zur Haftpflicht versichern . Da beruflich veranlasst sogar als Werbungskosten bei der Steuererklärung abzusetzen.

Dann aber unbedingt darauf achten, dass diese Versicherung nicht - wie üblich - einen Leistungsausschluss für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vorsieht...

Feidl

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Antw:Pflicht zum Führen eines Dienst-Kfz?
« Antwort #27 am: 04.06.2019 15:36 »
machst du dann auch jedesmal vor dem Losfahren volle Intensivkontrolle, um dich davon zu überzeugen, dass das Fahrzeug in verkehrssicherem Zustand ist?
Keine Ahnung, was "Intensivkontrolle" ist, aber ich lauf zumindest einmal ums Fahrzeug rum und schaue, ob das Fahrzeug nach äußerlichen Anschein in Ordnung ist.
Beim Dienstwagen ist auch bei uns Vorschrift, vor Antritt der Fahrt den äußeren und inneren Zustand zu kontrollieren und eventuelle Schäden zu melden bzw. im Fahrtenbuch zu notieren. Und da entdeckt man z.b. wie ich letztens eine Lackschaden am Tankdeckel.

was_guckst_du

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Antw:Pflicht zum Führen eines Dienst-Kfz?
« Antwort #28 am: 04.06.2019 20:38 »
...ich bleibe nicht nur bei meiner Einschätzung...sie verstärkt sich sogar immer mehr ::)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Wolkenträumer

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Antw:Pflicht zum Führen eines Dienst-Kfz?
« Antwort #29 am: 09.06.2019 08:18 »
Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste. Hab Kollegen mitzubefördern, der sich des Öfteren Richtung Windschutzscheibe vorbeugt, obwohl ich ihn ermahne. Einmal scharf abgebremst und der Kollege lässt sich  auf meine Kosten Krank schreiben. Im Innenstadtverkehr ist  täglich Stau  und das Risiko eines Auffahrunfalls  bei vollen Straßen täglich gegeben. Er gehört zu denjenigen, die öfter mal krank sind. Bei Unfall steht man dann blöd da. Von Vorgesetzten kam die Antwort, dann müssen sie eben genügend Abstand lassen. Wie weise ich ohne dashcam  nach, dass sich jemand in die gelassen Lücke gedrängelt hat und Kollege womöglich meint er hätte nicht gesehen, da er tiefenentspannt war? Mich kennt der Kollege, von meiner Versicherung kann er abkassieren. Beim Unfallgegner, müsste er die Prozessentscheidung abwarten damit er weiß von wem er Schadensersatz bekommt.  ;)