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Pflicht zum Führen eines Dienst-Kfz?
Spid:
Und Du möchtest gerne absichtlich einem anderen auffahren, um den Kollegen zu verletzen? Oder besäufst Dich vor der Fahrt? Oder überschreitest die zulässige Geschwindigkeit um das doppelte? Wenn nicht, sind Deine Ausführungen eines: unerheblich, weil weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
BeamterBR:
--- Zitat von: Wolkenträumer am 09.06.2019 08:18 ---Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste. Hab Kollegen mitzubefördern, der sich des Öfteren Richtung Windschutzscheibe vorbeugt, obwohl ich ihn ermahne. Einmal scharf abgebremst und der Kollege lässt sich auf meine Kosten Krank schreiben. Im Innenstadtverkehr ist täglich Stau und das Risiko eines Auffahrunfalls bei vollen Straßen täglich gegeben. Er gehört zu denjenigen, die öfter mal krank sind. Bei Unfall steht man dann blöd da. Von Vorgesetzten kam die Antwort, dann müssen sie eben genügend Abstand lassen. Wie weise ich ohne dashcam nach, dass sich jemand in die gelassen Lücke gedrängelt hat und Kollege womöglich meint er hätte nicht gesehen, da er tiefenentspannt war? Mich kennt der Kollege, von meiner Versicherung kann er abkassieren. Beim Unfallgegner, müsste er die Prozessentscheidung abwarten damit er weiß von wem er Schadensersatz bekommt. ;)
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Das lässt sich doch ganz einfach lösen. Man lässt den Kollegen fahren.
Mayday:
--- Zitat von: Spid am 09.06.2019 08:29 ---Und Du möchtest gerne absichtlich einem anderen auffahren, um den Kollegen zu verletzen? Oder besäufst Dich vor der Fahrt? Oder überschreitest die zulässige Geschwindigkeit um das doppelte? Wenn nicht, sind Deine Ausführungen eines: unerheblich, weil weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
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Unabhängig davon sind vom Fahrer ja auch Knöllchen und Bußgelder (gibt's ggf. nicht erst bei doppelter Geschwindigkeit) zu zahlen. ;)
Skedee Wedee:
--- Zitat von: Mayday am 10.06.2019 11:30 ---Unabhängig davon sind vom Fahrer ja auch Knöllchen und Bußgelder (gibt's ggf. nicht erst bei doppelter Geschwindigkeit) zu zahlen. ;)
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Ja, wenn der Fahrer zu hohl ist, um sich an die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften zu halten... ::)
BeamterBR:
--- Zitat von: Skedee Wedee am 10.06.2019 16:00 ---
--- Zitat von: Mayday am 10.06.2019 11:30 ---Unabhängig davon sind vom Fahrer ja auch Knöllchen und Bußgelder (gibt's ggf. nicht erst bei doppelter Geschwindigkeit) zu zahlen. ;)
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Ja, wenn der Fahrer zu hohl ist, um sich an die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften zu halten... ::)
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Mit den gleichen Argumenten könnte man alles verweigern, weil es das Potenzial hat eine Ordnungswidrigkeit/ Schaden auszulösen. Wenn ich im Außendienst zu Fuß über eine rote Ampel gehe oder wenn ich meine Kaffeetasse nicht mehr haben möchte und einfach aus dem Bürofenster im 5. Stock schmeiße aus Wut über einen Antragsteller.
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