Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Pflicht zum Führen eines Dienst-Kfz?
Mayday:
Nein, aber §1 Abs.1 + 2 PBefG ist da aus meiner Sicht widersprüchlich. Im Abs. 1 steht: "Den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen..." Abs. 2, letzter Satz hebelt das offenbar wieder aus. "Diesem Gesetz unterliegen nicht Beförderungen 1. mit Personenkraftwagen, wenn diese unentgeltlich sind oder das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt;..." "Satz 1 Nummer 1 gilt auch, wenn die Beförderungen geschäftsmäßig sind." ???
Spid:
Das ist so zutreffend wie es unbeachtlich ist. Die Geschäftsmäßigkeit bedarf der Außenwirkung, es müßte sich um ein Angebot an Dritte handeln. Solange andere Beschäftigte des AG befördert werden, ist es eine betriebsbedingte Fahrt, selbst wenn gelegentlich Dritte befördert werden, fehlt es an der Regelmäßigkeit für eine Geschäftsmäßigkeit.
was_guckst_du:
...ich würde sagen, Typ "schwieriger Mitarbeiter" 8)
...kommt in jeder Verwaltung/Behörde mehrfach vor...
sigma5345:
Was gibt's besseres als bei 30 Grad im klimatisierten Dienstwagen rum zu fahren ;D ?
Mayday:
--- Zitat von: sigma5345 am 03.06.2019 13:02 ---Was gibt's besseres als bei 30 Grad im klimatisierten Dienstwagen rum zu fahren ;D ?
--- End quote ---
Nichts, außer wenn man üble Gestalten herumfahren muss, für die man im Falle eines Falles auch noch Schadenersatz leisten soll. :-X
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