Autor Thema: Pflicht zum Führen eines Dienst-Kfz?  (Read 14074 times)

Spid

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Antw:Pflicht zum Führen eines Dienst-Kfz?
« Antwort #30 am: 09.06.2019 08:29 »
Und Du möchtest gerne absichtlich einem anderen auffahren, um den Kollegen zu verletzen? Oder besäufst Dich vor der Fahrt? Oder überschreitest die zulässige Geschwindigkeit um das doppelte? Wenn nicht, sind Deine Ausführungen eines: unerheblich, weil weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

BeamterBR

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Antw:Pflicht zum Führen eines Dienst-Kfz?
« Antwort #31 am: 10.06.2019 08:24 »
Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste. Hab Kollegen mitzubefördern, der sich des Öfteren Richtung Windschutzscheibe vorbeugt, obwohl ich ihn ermahne. Einmal scharf abgebremst und der Kollege lässt sich  auf meine Kosten Krank schreiben. Im Innenstadtverkehr ist  täglich Stau  und das Risiko eines Auffahrunfalls  bei vollen Straßen täglich gegeben. Er gehört zu denjenigen, die öfter mal krank sind. Bei Unfall steht man dann blöd da. Von Vorgesetzten kam die Antwort, dann müssen sie eben genügend Abstand lassen. Wie weise ich ohne dashcam  nach, dass sich jemand in die gelassen Lücke gedrängelt hat und Kollege womöglich meint er hätte nicht gesehen, da er tiefenentspannt war? Mich kennt der Kollege, von meiner Versicherung kann er abkassieren. Beim Unfallgegner, müsste er die Prozessentscheidung abwarten damit er weiß von wem er Schadensersatz bekommt.  ;)

Das lässt sich doch ganz einfach lösen. Man lässt den Kollegen fahren.

Mayday

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Antw:Pflicht zum Führen eines Dienst-Kfz?
« Antwort #32 am: 10.06.2019 11:30 »
Und Du möchtest gerne absichtlich einem anderen auffahren, um den Kollegen zu verletzen? Oder besäufst Dich vor der Fahrt? Oder überschreitest die zulässige Geschwindigkeit um das doppelte? Wenn nicht, sind Deine Ausführungen eines: unerheblich, weil weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

Unabhängig davon sind vom Fahrer ja auch Knöllchen und Bußgelder (gibt's ggf. nicht erst bei doppelter Geschwindigkeit) zu zahlen.  ;)

Skedee Wedee

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Antw:Pflicht zum Führen eines Dienst-Kfz?
« Antwort #33 am: 10.06.2019 16:00 »
Unabhängig davon sind vom Fahrer ja auch Knöllchen und Bußgelder (gibt's ggf. nicht erst bei doppelter Geschwindigkeit) zu zahlen.  ;)

Ja, wenn der Fahrer zu hohl ist, um sich an die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften zu halten...  ::)

BeamterBR

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Antw:Pflicht zum Führen eines Dienst-Kfz?
« Antwort #34 am: 10.06.2019 20:55 »
Unabhängig davon sind vom Fahrer ja auch Knöllchen und Bußgelder (gibt's ggf. nicht erst bei doppelter Geschwindigkeit) zu zahlen.  ;)

Ja, wenn der Fahrer zu hohl ist, um sich an die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften zu halten...  ::)

Mit den gleichen Argumenten könnte man alles verweigern, weil es das Potenzial hat eine Ordnungswidrigkeit/ Schaden auszulösen. Wenn ich im Außendienst zu Fuß über eine rote Ampel gehe oder wenn ich meine Kaffeetasse nicht mehr haben möchte und einfach aus dem Bürofenster im 5. Stock schmeiße aus Wut über einen Antragsteller.

Laemat

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Antw:Pflicht zum Führen eines Dienst-Kfz?
« Antwort #35 am: 11.06.2019 15:08 »
bei uns haben alle Selbstfahrer jedes Jahr die Pflicht an einer Fahrzeugeinweisung teilzunehmen...gut fernbleiben wird nicht sanktioniert....gut das letzte Mal gab es die Einweisung vor 4 Jahren

und ja unsere Autos werden bei ~70.000 km getauscht, also alle 1,5 Jahre

Mayday

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Antw:Pflicht zum Führen eines Dienst-Kfz?
« Antwort #36 am: 11.06.2019 19:09 »
und ja unsere Autos werden bei ~70.000 km getauscht, also alle 1,5 Jahre

Beneidenswert!  :D

MoinMoin

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Antw:Pflicht zum Führen eines Dienst-Kfz?
« Antwort #37 am: 12.06.2019 07:01 »
Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste. Hab Kollegen mitzubefördern, der sich des Öfteren Richtung Windschutzscheibe vorbeugt, obwohl ich ihn ermahne. Einmal scharf abgebremst und der Kollege lässt sich  auf meine Kosten Krank schreiben.
Welche Kosten wären das? Sind dir da konkrete Fälle / Rechtssprechungen bekannt?
Nichts, außer wenn man üble Gestalten herumfahren muss, für die man im Falle eines Falles auch noch Schadenersatz leisten soll.   :-X
Welcher Schadensersatzanspruch wäre das?  Sind dir da konkrete Fälle / Rechtssprechungen bekannt?

Würde mich echt mal interessieren, ob und wie verrückt unsere Welt ist.

Oder ob ihr einfach Angst habt vor eurem eigenen Handeln, weil ihr öfters unwissentlich grob Fahrlässig handelt (ist das nicht ein Oxymoron?) und dann von dritten zur Kasse gebeten werdet.

Kat

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Antw:Pflicht zum Führen eines Dienst-Kfz?
« Antwort #38 am: 12.06.2019 07:11 »

Weil es in der VwV steht: "Führer von Dienstkraftfahrzeugen sind dafür verantwortlich, dass sich das jeweilige zugewiesene Dienstkraftfahrzeug in betriebs- und verkehrssicherem Zustand befindet. Mängel sind unverzüglich zu melden. Für ihre Beseitigung ist zu sorgen."

...und das bei einem Fahrzeug, welches man ggf. noch nie zuvor gefahren hat und auch keinerlei Einweisung erhalten hat.

Das ist aber keine Verwaltungsspezifische Vorschrift sondern einfache Darlegung der Rechtslage. Jeder, der in ein fremdes Auto steigt und damit fahren will muß sich von seiner Verkehrssicherheit  überzeugen. Ein Bekannter von mir hat mal Punkte und Strafe bekommen, weil er mit einem Firmenwagen ohne gültige TÜV-Plakette gefahren ist.Nicht sein Chef hat die Strafe bekommen sondern er als Fahrer. War Privatwirtschaft, nicht öD.

inter omnes

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Antw:Pflicht zum Führen eines Dienst-Kfz?
« Antwort #39 am: 12.06.2019 09:48 »
Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste. Hab Kollegen mitzubefördern, der sich des Öfteren Richtung Windschutzscheibe vorbeugt, obwohl ich ihn ermahne. Einmal scharf abgebremst und der Kollege lässt sich  auf meine Kosten Krank schreiben.
Welche Kosten wären das? Sind dir da konkrete Fälle / Rechtssprechungen bekannt?
Nichts, außer wenn man üble Gestalten herumfahren muss, für die man im Falle eines Falles auch noch Schadenersatz leisten soll.   :-X
Welcher Schadensersatzanspruch wäre das?  Sind dir da konkrete Fälle / Rechtssprechungen bekannt?

Würde mich echt mal interessieren, ob und wie verrückt unsere Welt ist.

Oder ob ihr einfach Angst habt vor eurem eigenen Handeln, weil ihr öfters unwissentlich grob Fahrlässig handelt (ist das nicht ein Oxymoron?) und dann von dritten zur Kasse gebeten werdet.

Hier besteht bei Arbeitnehmerin überhaupt keine Haftung ggü. dem beförderten Kollegen, § 105 Abs. 1 SGB VII beschränkt den Haftungsmaßstab in solchen Fällen auf Vorsatz.

was_guckst_du

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Antw:Pflicht zum Führen eines Dienst-Kfz?
« Antwort #40 am: 12.06.2019 10:14 »
...Leute...es geht hier doch gar nicht darum, wer wann welches Auto fahren soll, welche Personen dabei mitfahren und welche Haftungsgrundlagen unter welchen Voraussetzungen dabei entstehen könnten...

...hier will jemand prinzipiell nicht... ::) ::) ::)

...dem ist - zumindest hier - nicht zu helfen 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Mayday

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Antw:Pflicht zum Führen eines Dienst-Kfz?
« Antwort #41 am: 12.06.2019 19:03 »
...Leute...es geht hier doch gar nicht darum, wer wann welches Auto fahren soll, welche Personen dabei mitfahren und welche Haftungsgrundlagen unter welchen Voraussetzungen dabei entstehen könnten...

...hier will jemand prinzipiell nicht... ::) ::) ::)

...dem ist - zumindest hier - nicht zu helfen 8)

Nein!

Es geht lt. Eingangspost um den Abschluss einer privat finanzierten Versicherung gegen eine eventuelle Inanspruchnahme bei Schäden durch grobe Fahrlässigkeit.  (Den Fahrern von Dienstkraftfahrzeugen steht es frei, sich gegen eine eventuelle Inanspruchnahme zu versichern.) Kollegen die regelmäßig DKfz fahren (wollen) haben i.d.R. eine solche Zusatzversicherung abgeschlossen. Soll man nun aber eine solche Versicherung abschließen, weil man vielleicht 1-2 mal im Jahr zu einer Fahrt "verdonnert" wird? Ich bin der Meinung, dass das der Dienstherr übernehmen müsste, anderenfalls muss er damit leben können, dass manche Kollegen eine Fahrt deswegen ablehnen. Man kann natürlich auch hoffen, dass schon nichts passieren wird (zumindest nicht grob fahrlässig  :) ), weil man ja so ein guter, vorbildlicher Autofahrer ist und seit Jahrzehnten unfallfrei fährt...

Ende!

Spid

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Antw:Pflicht zum Führen eines Dienst-Kfz?
« Antwort #42 am: 12.06.2019 19:14 »
Der AN haftet auch, wenn er vorsätzlich mit dem Hammer Kollegen erschlägt, die ihn mit Unfug nerven. Sollte der AG nun auch dafür eine Versicherung abschließen oder dem AN gestatten, Arbeiten mit dem Hammer abzulehnen?

MoinMoin

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Antw:Pflicht zum Führen eines Dienst-Kfz?
« Antwort #43 am: 12.06.2019 19:41 »
Kollegen die regelmäßig DKfz fahren (wollen) haben i.d.R. eine solche Zusatzversicherung abgeschlossen.
Die hoffentlich bei grober Fahrlässigkeit auch zahlen.
Zitat
Soll man nun aber eine solche Versicherung abschließen, weil man vielleicht 1-2 mal im Jahr zu einer Fahrt "verdonnert" wird?
Nein, man sollte sich nicht grob Fahrlässig verhalten.
Zitat
Ich bin der Meinung, dass das der Dienstherr übernehmen müsste, anderenfalls muss er damit leben können, dass manche Kollegen eine Fahrt deswegen ablehnen.
Das hat Spid ja sehr schön erläutert.
Zitat
Man kann natürlich auch hoffen, dass schon nichts passieren wird
Und wenn etwas passiert, dann passiert einen ja auch nichts, sofern man nicht vorsätzlich oder sich grob Fahrlässig verhält.

Damit einem so etwas wie die oben genannte TÜV Plakette nicht passiert (wo einem ja auch die Versicherung nicht raus gehauen hätte, oder übernimmt die die Kosten für so etwas?) bietet es sich an eine Checkliste (wie beim Flugzeug) im Auto bereit zulegen.
Das man dann ein paar Minuten braucht um die Dinge abzuklappern (Verbandskasten Ablaufdatum nicht vergessen) ist doch ok und der Ag kann da auch nicht rumnörgeln.
Wenn er das ändern will und dir sagt: Mach ne Hechtrolle ins Auto und rase bei Spätgelb los, dann kann er dir ja eine (oftmals nutzlose) Versicherung bezahlen.

Mayday

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Antw:Pflicht zum Führen eines Dienst-Kfz?
« Antwort #44 am: 12.06.2019 19:46 »
Der AN haftet auch, wenn er vorsätzlich mit dem Hammer Kollegen erschlägt, die ihn mit Unfug nerven. Sollte der AG nun auch dafür eine Versicherung abschließen oder dem AN gestatten, Arbeiten mit dem Hammer abzulehnen?

Es geht hier ausschließlich um das Führen von DKfz, auch wenn das nicht zum Berufsbild dazugehört. Für andere konstruierten Fälle bitte ggf. einen eigenen Thread eröffnen. Danke! Ich bin dann hier mal raus.