Autor Thema: 15ü  (Read 2400 times)

Formtief

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15ü
« am: 03.06.2019 20:02 »
Hallo,

ich bin bei meiner Recherche leider nicht fündig geworden: Was sind die Vorraussetzungen für eine Einstufung in 15ü? Ist eine Höhergruppierung von e15 zu e15ü möglich?

Spid

  • Gast
Antw:15ü
« Antwort #1 am: 03.06.2019 20:30 »
In Entgeltgruppen ist man nicht eingestuft, man ist eingruppiert. Eine Eingruppierung in E15ü ist nicht möglich, in E15ü konnte man nur übergeleitet werden. Mithin schließt sich auch eine Höhergruppierung in E15ü aus. Eine Bezahlung nach E15ü können die Arbeitsvertragsparteien aber so ausgestalten, als hätte eine Höhergruppierung stattgefunden.