Autor Thema: Kraftfahrer  (Read 4228 times)

Straubinger

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Kraftfahrer
« am: 25.05.2019 13:21 »
Servus in die Gemeinde

habe folgendes Anliegen

Wir Kraftfahren(6) angestellt beim Land, haben hin und wieder Fahrten nachts um 2 Uhr. Wo es auch schon vorgekommen kann, das die zu fahrende Person nicht erscheint.
Und jetzt die Frage, steht und eine Zulage für Fahrten ausserhalb der Regelarbeitszeiten zu. Mein Dienststelle möchte das wir bei nicht durchführbaren Fahrten wieder nach Hause fahren, und versetzt dann zu Dienst erscheinen. Was bei drei Kollegen dazu führen kann, das sie ca. 60km Arbeitsweg doppel fahren dürfen. Oder sogar an diesen Tag Urlaub nehmen( freiwillig)

Lg Straubinger

MoinMoin

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Antw:Kraftfahrer
« Antwort #1 am: 27.05.2019 08:54 »
Und jetzt die Frage, steht und eine Zulage für Fahrten ausserhalb der Regelarbeitszeiten zu.
Mein Dienststelle möchte das wir bei nicht durchführbaren Fahrten wieder nach Hause fahren, und versetzt dann zu Dienst erscheinen. Was bei drei Kollegen dazu führen kann, das sie ca. 60km Arbeitsweg doppel fahren dürfen. Oder sogar an diesen Tag Urlaub nehmen( freiwillig)
Warum nehmen sie Urlaub?
Sie müssen nach Dienstende die Ruhezeiten einhalten, wo bleibt jedem selbst überlassen.
So weit ich weiß: wenn du um 2Uhr Feierabend hast, dann darfst du erst nach 11h (bzw. 9h wenn es dienstlich notwendig ist, muss aber ausgeglichen weren) deinen Dienst aufnehmen.
Das "Doppelt fahren verstehe daher ich nicht, sie fahren nach hause nach dem Dienst und von zuhause zum nächsten Dienst.


Wg Zulagen: https://www.tdl-online.de/pkw-fahrer.html
§4 Pauschalentgelt
(1) Für die Fahrer/Fahrerinnen wird ein Pauschalentgelt festgesetzt, mit dem das Tabellenentgelt (§ 15 Absatz 1 TV-L) sowie das Entgelt für Überstunden und Zeitzuschläge für Überstunden (§ 8 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe a TV-L) abge-golten sind.

sowie:
(4) Neben dem Pauschalentgelt werden für die Arbeit an Sonntagen, gesetzlichen Wochenfeiertagen, Vorfesttagen, in der Nacht und an Samstagen Zeitzu-schläge nach Maßgabe des § 8 Absatz 1 TV-L gezahlt



Straubinger

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Antw:Kraftfahrer
« Antwort #2 am: 27.05.2019 18:46 »
Beispiel:

Wir haben Nachts um 2 Uhr Dienstbeginn wegen einer geplanten Fahrt: Die aber dann abgesagt wird, weil die zu fahrende Person nicht erscheint.
Deshalb sollen wir unseren Dienst unterbrechen, und zb. um 08:00 wieder anfangen.
Lg

DiVO

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Antw:Kraftfahrer
« Antwort #3 am: 28.05.2019 13:30 »
Aber das ist für mich Arbeitgeberrisiko, das hier auf den Arbeitnehmer abgewälzt wird.

Ich schicke ja auch nicht unsere Buchhälterin um 9 Uhr heim, weil die Belege zum Buchen von den Außenstellen noch nicht da sind sage zu ihr, dass sie um 13 Uhr wieder kommen soll.

MoinMoin

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Antw:Kraftfahrer
« Antwort #4 am: 29.05.2019 13:08 »
Wir haben Nachts um 2 Uhr Dienstbeginn wegen einer geplanten Fahrt: Die aber dann abgesagt wird, weil die zu fahrende Person nicht erscheint.
Deshalb sollen wir unseren Dienst unterbrechen, und zb. um 08:00 wieder anfangen.
Wie werden solche Fahrten im Vorfeld geplant.
Habt ihr einen Dienstplan? Oder Bereitschaftsddienst? Oder Rufbereitschaft?

Daran sollte man sich dann halten.
Wenn also der AG sagt: Du musst um 2:00 Uhr am Ort X sein, und wenn du dann da bist und er sagt, er hat keine Arbeit mehr für dich, dann fährt man minimal zurück zum Dienstort, wechselt zu seinem PKW und fährt nach hause. Dann erscheint man 11 Stunden später zum Dienst und gut ist.

tomk

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Antw:Kraftfahrer
« Antwort #5 am: 29.05.2019 20:47 »
Wenn also der AG sagt: Du musst um 2:00 Uhr am Ort X sein, und wenn du dann da bist und er sagt, er hat keine Arbeit mehr für dich, dann fährt man minimal zurück zum Dienstort, wechselt zu seinem PKW und fährt nach hause. Dann erscheint man 11 Stunden später zum Dienst und gut ist.

Wenn der AG einen Dienstplan erstellt hat ist sein Direktionsrecht verbraucht, an den Plan muß er sich halten. Wenn die Fahrt ausfällt ist das Arbeitgeberrisiko und keinesfalls auf den Arbeitnehmer abzuwälzen. Man kann natürlich freiwillig wieder ins Bett gehen, aber warum sollte man das machen?

MoinMoin

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Antw:Kraftfahrer
« Antwort #6 am: 29.05.2019 22:32 »
Wenn also der AG sagt: Du musst um 2:00 Uhr am Ort X sein, und wenn du dann da bist und er sagt, er hat keine Arbeit mehr für dich, dann fährt man minimal zurück zum Dienstort, wechselt zu seinem PKW und fährt nach hause. Dann erscheint man 11 Stunden später zum Dienst und gut ist.

Wenn der AG einen Dienstplan erstellt hat ist sein Direktionsrecht verbraucht, an den Plan muß er sich halten. Wenn die Fahrt ausfällt ist das Arbeitgeberrisiko und keinesfalls auf den Arbeitnehmer abzuwälzen. Man kann natürlich freiwillig wieder ins Bett gehen, aber warum sollte man das machen?
Deswegen meine Frage nach
 Habt ihr einen Dienstplan? Oder Bereitschaftsddienst? Oder Rufbereitschaft?

Der Kanzler

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Antw:Kraftfahrer
« Antwort #7 am: 29.05.2019 23:28 »
Beispiel:

Wir haben Nachts um 2 Uhr Dienstbeginn wegen einer geplanten Fahrt: Die aber dann abgesagt wird, weil die zu fahrende Person nicht erscheint.
Deshalb sollen wir unseren Dienst unterbrechen, und zb. um 08:00 wieder anfangen.
Lg

Manche Vorgesetze übertreiben es auch dermaßen >:(

MoinMoin

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Antw:Kraftfahrer
« Antwort #8 am: 30.05.2019 08:55 »
Beispiel:

Wir haben Nachts um 2 Uhr Dienstbeginn wegen einer geplanten Fahrt: Die aber dann abgesagt wird, weil die zu fahrende Person nicht erscheint.
Deshalb sollen wir unseren Dienst unterbrechen, und zb. um 08:00 wieder anfangen.
Lg

Manche Vorgesetze übertreiben es auch dermaßen >:(
Genau!
Zitat
Oder sogar an diesen Tag Urlaub nehmen( freiwillig)
insbesondere wenn die sowas genehmigen!