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Ausländischer Studienabschluss - Chance auf Tätigkeit als VFA oder Verw.-wirt?

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schlossquelle:
Hallo zu später Stunde,

es geht um einen nicht-europäischen Ausländer, der gerne einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst, Kommunalverwaltung, nachgehen möchte. Es liegt als Qualifikation ein russischer Universitätsabschluss in Jura vor, der entsprechend der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bei der Kultusministerkonferenz "einem deutschen Abschluss auf Bachelor-Ebene" (da steht nicht: "OF LAW!") entspricht.

Auszug aus der Bewertung:

Abschluss: jurist
Wörtl. Übersetzung: Jurist
Studiengang: j urisprudencija ( Rechtswissenschaft)
Fachrichtung: u golovno-pravovaja ( Strafrecht)
lnstitution: XXX universitet
Regelstudienzeit: 5 Jahre Studium mit Verkürzung der Studienzeit auf 4 Jahre
Studienform: Fernstudium

VFA: Der VFA ist ja ein eigener Ausbildungsberuf. Unter Berücksichtigung evtl. "Fachkräftegebote" oder Anforderungen im TVÖD: kann man sich erfolgversprechend mit so einer Ausbildung auf eine "VFA-Stelle analog" mit Aussicht auf Erfolg bewerben? Gäbe es einen alternative Möglichkeit?

Verwaltungswirt
Gleiche Frage zum Verwaltungswirt. Uns ist eine mündliche Aussage bekannt: "Wenn in der Bewertung der Bachelor of Law rauskommt, ist das ganze kein Thema". Das ist nachvollziehbar, so wirklich ein Bachelor of Law ist da ja nun aber nicht rausgekommen, allenfalls indirekt.
Entspricht die Bewertung den Formalvoraussetzungen für einen Stelle als Verwaltungswirt?

Sicher ein totales Nischen-Thema, das uns aber hier schon nicht unerheblich beschäftigt, so dass ich für jeden Tip / Idee / Anregung zu haben bin ;-)

VG
schlossquelle  :o 8)

Spid:
Der TVÖD trifft keine Regelungen zur Stellenbesetzung.

nichts_tun:
Bewerben kann derjenige sich. Inwieweit der AG die Bewerbung berücksichtigt kann hier nicht entschieden werden, zumindest ist der Abschluss ja erst einmal als gleichwertig anerkannt.

Möglicherweise greift die Prüfungs- und Ausbildungspflicht nach Nr. 7 der Vorbemerkung der EGO - dies wäre allerdings erst näher zu prüfen, wenn derjenige eingestellt wird.

RsQ:
Mal abgesehen von formellen Dingen: Ich wäre hier vor allem inhaltlich vorsichtig. Wer einmal mit der Praxis des russischen Bildungssystems (auch in den Universitäten) zu tun hatte, wird einschätzen können, wie dortige Abschlüsse zustande kommen. (Natürlich) nicht immer, aber zu einem erschreckend hohen Anteil.

Das soll ausdrücklich nicht heißen, dass es in EU-Ländern die Themen Korruption und Bestechung nicht existieren - aber ich war schon sehr erschrocken, welchen Stellenwert das im russischen Alltag hat.

Natürlich kann in jedem Fall ein kluger Kopf hinter einem Abschluss stecken. Aber dieser Abschluss muss inhaltlich wohl zunächst skeptischer beurteilt werden als jener einer hiesigen Universität.

Muenchner82:

--- Zitat von: RsQ am 05.06.2019 13:01 ---Mal abgesehen von formellen Dingen: Ich wäre hier vor allem inhaltlich vorsichtig. Wer einmal mit der Praxis des russischen Bildungssystems (auch in den Universitäten) zu tun hatte, wird einschätzen können, wie dortige Abschlüsse zustande kommen. (Natürlich) nicht immer, aber zu einem erschreckend hohen Anteil.

Das soll ausdrücklich nicht heißen, dass es in EU-Ländern die Themen Korruption und Bestechung nicht existieren - aber ich war schon sehr erschrocken, welchen Stellenwert das im russischen Alltag hat.

Natürlich kann in jedem Fall ein kluger Kopf hinter einem Abschluss stecken. Aber dieser Abschluss muss inhaltlich wohl zunächst skeptischer beurteilt werden als jener einer hiesigen Universität.

--- End quote ---

Genau wegen dieser Art des institutionellen Rassismus ist die ansich fundierte Zeugnisbewertung der KMK leider nicht das Papier wert auf das sie gedruckt wurde.

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