Ok, vielen Dank schonmal.
Also ist es schon erst einmal eine Art Willkür.
Wie stellt denn das Gericht dann fest welches Maß an Verantwortlichkeit vorliegt? Irgendwo müssen doch die Maßstäbe für diese Bewertung "definiert" sein.
Ich frage deshalb, weil ich in einer Landesbehörde arbeite, die es so in jedem Bundesland gibt, und die Tätigkeit die ich ausübe wird auch so auch in jeder dieser Behörden der anderen Bundesländer ausgeübt. Nun haben wir festgestellt, dass alle anderen Landesbehörden auf ein "besonders hohes Maß an Verantwortlichkeit" bei den Tätigkeitsmerkmalen kommen und es nur bei uns als "verantwortlichere Tätigkeit" bewertet wird.