Autor Thema: AG-Wechsel -Urlaub  (Read 2963 times)

Meierhuber

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 6
AG-Wechsel -Urlaub
« am: 05.06.2019 23:49 »
Hallo!

Derzeitiger Arbeitsvertrag läuft befristet bis 15.7.19.
Neuer Arbeitsvertrag beginnt am 16.7.19.

Da ich noch einen kleinen operativen Eingriff vornehmen lassen muss, werden sich meine Tage beim aktuellen AG in Grenzen halten.

Wenn ich bis zum 15.7. meinen restlichen Urlaub aus 2019 nicht nehmen kann, da ich krank geschrieben bin, was passiert damit?

Verfällt er? Bekomme ich ihn ausgezahlt - wenn ja, wie wird das berechnet?
Gibt es eine Variante, die ich bisher nicht in Betracht gezogen habe?

Danke im Voraus für eure Unterstützung!

Lg - Meierhuber

Spid

  • Gast
Antw:AG-Wechsel -Urlaub
« Antwort #1 am: 06.06.2019 06:42 »
Der Resturlaub ist abzugelten.

Meierhuber

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 6
Antw:AG-Wechsel -Urlaub
« Antwort #2 am: 06.06.2019 06:46 »
Hallo!

Danke für die Antwort!
Das heißt?
Wenn ich bis zum Ende krank geschrieben bin?

Muss er ausbezahlt werden? Wie wird das berechnet?

Lg, Meierhuber

andi1504

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 83
Antw:AG-Wechsel -Urlaub
« Antwort #3 am: 06.06.2019 08:41 »
"abzugelten" bedeutet auszuzahlen.

Bezüglich der Höhe der Abgeltung gelten die gleichen Bedingungen wie für den Urlaubsanspruch. Dir steht also der Geldbetrag zu, der Dir als Urlaubsentgelt zu fortzuzahlen gewesen wäre, wenn Dein Arbeitsverhältnis fortbestanden hätte.

Maßgeblich für die Berechnung ist demnach Dein Entgeltanspruch zum Zeitpunkt Deines Ausscheidens (also Juli). Soweit Du nicht in Monatsbeträgen festgelegte Entgeltbestandteile (Samstags-, Sonntags-, Feiertagszuschläge, Rufbereitschaftsvergütung etc.) hattest, werden diese entsprechend § 21 TVöD berücksichtigt. Hier wird der Durchschnitt der letzten drei Monate genommen.

Das so ermittelte Monatsentgelt wird dann auf den Arbeitstag umgerechnet.  Hier werden durchschnittlich 21,7 Tage pro Monat (Fünftagewoche) angesetzt. Anschließend wird der Tagesbetrag mit der Anzahl der abzugeltenden Urlaubstage multipliziert.
 

Meierhuber

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 6
Antw:AG-Wechsel -Urlaub
« Antwort #4 am: 06.06.2019 09:59 »
Hallo!

Danke für die Erklärung! Verstanden. 😊

Muss ich dies beantragen, oder muss der Arbeitgeber dies von sich aus automatisch machen?

Lg, Meierhuber

andi1504

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 83
Antw:AG-Wechsel -Urlaub
« Antwort #5 am: 06.06.2019 11:12 »
Der TVöD enthält keine Regelung zur Urlaubsabgeltung. Der Anspruch ergibt sich somit aus der gesetzlichen Regelung im BUrlG § 7 Abs. 4 ("Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten"). Ein Antrag ist also nicht erforderlich.

Sollte Dein AG dem allerdings von sich aus nicht nachkommen und den Resturlaubsanspruch nicht auszahlen, dann solltest Du dieses innerhalb der tarifvertraglichen Ausschussfrist (§ 37 Abs. 1 TVöD) schriftlich beim AG geltend machen.