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AG-Wechsel -Urlaub

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andi1504:
Der TVöD enthält keine Regelung zur Urlaubsabgeltung. Der Anspruch ergibt sich somit aus der gesetzlichen Regelung im BUrlG § 7 Abs. 4 ("Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten"). Ein Antrag ist also nicht erforderlich.

Sollte Dein AG dem allerdings von sich aus nicht nachkommen und den Resturlaubsanspruch nicht auszahlen, dann solltest Du dieses innerhalb der tarifvertraglichen Ausschussfrist (§ 37 Abs. 1 TVöD) schriftlich beim AG geltend machen.

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