Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Kündigungsfrist bei mehreren Arbeitgebern

(1/2) > >>

heidi80:
Hallo zusammen,

ich habe die Möglichkeit, einen neuen Job anzunehmen. Es steht für mich noch die Frage aus, wie sich meine Kündigungsfrist zusammensetzt, bevor ich da was in Gang setze.

Ich war genau 1 Jahre bei einer Kommune (TVöD) beschäftigt. Danach bin ich nahtlos (im gleichen Bundesland) zum TV-L gewechselt. Berechnet sich meine Kündigungsfrist nun MIT der Zeit aus der Kommune oder nur die Zeit aus der Beschäftigung im TV-L. Es war ja eigentlich nicht beim selben Arbeitgeber. Einmal Kommune, danach Bundesland TH.

Das eine Jahr in der Kommune würde mich dann in eine "größere" Kündigungsfrist bringen, ohne wäre es natürlich schöner :)

Spid:
Letzteres.

heidi80:
Sehr kurz, aber absolut informativ  ;D

Nur für mich zum Verständnis - richtig oder falsch:
Was hier bei der Kündigungsfrist zählt, ist die Beschäftigungszeit, richtig?
Und bei Beschäftigungszeit dreht es sich ja nur um jene, welche beim selben AG zurückgelegt wurde, richtig?

TV-Ler:

--- Zitat von: heidi80 am 07.06.2019 07:54 ---Und bei Beschäftigungszeit dreht es sich ja nur um jene, welche beim selben AG zurückgelegt wurde, richtig?

--- End quote ---
Ja.

N8:
aber gilt hier nicht TV-L § 34, Absatz 2, Satz 4?

--- Zitat ---(3) 1Beschäftigungszeit ist die Zeit, die bei demselben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis zurückgelegt wurde, auch wenn sie unterbrochen ist. 2... 3Wechseln Beschäftigte zwischen Arbeitgebern, die vom Geltungsbereich dieses Tarifvertrages erfasst werden, werden die Zeiten bei dem anderen Arbeitgeber als Beschäftigungszeit anerkannt. 4Satz 3 gilt entsprechend bei einem Wechsel von einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber.
--- End quote ---
nach TVöD war doch dann ein anderer öffentlich-rechtlicher AG

ich stehe vor der selben Frage und es würde eben ein ganzes Quartal ausmachen, wenn ich die Zeit vor dem TV-L, dafür im TVöD Bund, mit berücksichtige

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version