Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Stellv. Sachgebietsleitung
Tourer:
Guten Abend,
wollte mich durchs Forum lesen, habe aber zu meinem Thema nichts gefunden.
Mich würde interessieren, ob es legitim ist einen Angestellten die Stellvertretende Sachgebietsleitung ohne Zahlung einer Zulage aufs Auge zu drücken?
Schon mal vielen Dank im Voraus
Spid:
Grundsätzlich ja.
Der Kanzler:
Wo steht das geschrieben ;D
nichts_tun:
Grundsätzlich § 106 GewO.
Tourer:
Heißt, der Arbeitgeber darf jede Arbeit delegieren und muss dafür den Tariflich Beschäftigten nicht besser entlohnen?
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