Autor Thema: Stellv. Sachgebietsleitung  (Read 4885 times)

Tourer

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Stellv. Sachgebietsleitung
« am: 06.06.2019 21:21 »
Guten Abend,

wollte mich durchs Forum lesen, habe aber zu meinem Thema nichts gefunden.
Mich würde interessieren, ob es legitim ist einen Angestellten die Stellvertretende Sachgebietsleitung ohne Zahlung einer Zulage aufs Auge zu drücken?
Schon mal vielen Dank im Voraus

Spid

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Antw:Stellv. Sachgebietsleitung
« Antwort #1 am: 06.06.2019 21:23 »
Grundsätzlich ja.

Der Kanzler

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Antw:Stellv. Sachgebietsleitung
« Antwort #2 am: 06.06.2019 22:07 »
Wo steht das geschrieben  ;D

nichts_tun

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Antw:Stellv. Sachgebietsleitung
« Antwort #3 am: 06.06.2019 22:17 »
Grundsätzlich § 106 GewO.

Tourer

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Antw:Stellv. Sachgebietsleitung
« Antwort #4 am: 07.06.2019 09:40 »
Heißt, der Arbeitgeber darf jede Arbeit delegieren und muss dafür den Tariflich Beschäftigten nicht besser entlohnen?

Spid

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Antw:Stellv. Sachgebietsleitung
« Antwort #5 am: 07.06.2019 09:45 »
Nein.

Lars73

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Antw:Stellv. Sachgebietsleitung
« Antwort #6 am: 07.06.2019 09:54 »
@Tourer
Die neue Aufgabe ist zu bewerten. Soweit sie der gleichen Entgeltgruppe entspricht wird es bei den üblichen Verträgen im öffentlichen Dienst vom Direktionsrecht des Arbeitgebers abgedeckt sein. Die stellvertretende Sachgebietsleitung wird in der Regel vielleicht 20% Zeitanteile beinhalten. Da kommt es auf die bisherigen Stellenbewertung (mit deren Zeitanteilen) an ob dies zu einer anderen Eingruppierung führt.

was_guckst_du

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Antw:Stellv. Sachgebietsleitung
« Antwort #7 am: 07.06.2019 11:12 »
...eine reine Abwesenheitsvertretung ist nicht bewertungsrelevant...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Lars73

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Antw:Stellv. Sachgebietsleitung
« Antwort #8 am: 07.06.2019 11:17 »
Doch auch eine Abwesenheitsvertretung ist bei der Bewertubg zu berücksichtigen.

Wastelandwarrior

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Antw:Stellv. Sachgebietsleitung
« Antwort #9 am: 11.06.2019 14:51 »
Interessant. In meiner Welt gehört die Abwesenheitsvertretung gerade nicht zur eigenen Aufgabe, sondern ist bei der Stellenbemessung rauszurechnen. die 30+krank-Tage trete ich vollständig ! in die TD des Vertretenen ein. bei längerer Abwesenheit dann § 14 oder Aufhören zu vertreten.