Autor Thema: Un-Un-Kündbar?  (Read 3757 times)

Geist

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Un-Un-Kündbar?
« am: 07.06.2019 07:31 »
Hallo,
wie sieht es eigentlich mit der wohl überall nicht unüblichen Praxis aus, Mitarbeiter Jahrelang wechselnd über "Forschungszentren"-Uni-"Forschungszentren"-Uni hin und herzuschicken, sodass das Entgelt nach EGO mal vom Land, mal über ein Projekt, von ein Forschungszentrum gezahlt wird?
Arbeitsplatz, Tätigkeit, Vorgesetzter usw. ändert sich nie. Nur die Verträge werden jährlich (oder mehrjährlich) je nach Geldgeber aber immer tarifgerecht gewechselt.
Kommt dann die feste Übernahme nach 20 Jahren bei der Uni - ist dann die "Unkündbarkeit" eingetreten?
Oder beginnen Kündigungsfristen bei Null, die Jahre davor gelten als nicht vorhanden und die "Unkündbarkeit" tritt vor der Rente in 15 Jahren nicht ein?

Spid

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Antw:Un-Un-Kündbar?
« Antwort #1 am: 07.06.2019 07:37 »
Eine Unkündbarkeit konnte und kann im TV-L nicht erreicht werden.

Wastelandwarrior

  • Gast
Antw:Un-Un-Kündbar?
« Antwort #2 am: 07.06.2019 08:31 »
Zitat
§ 34 Abs. 2 TV-L

Arbeitsverhältnisse von Beschäftigten, die das 40. Lebensjahr vollendet haben und unter die Regelungen des Tarifgebiets West fallen, können nach einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2) von mehr als 15 Jahren durch den Arbeitgeber nur aus einem wichtigen Grund gekündigt werden.

Aus dem Fettgedruckten ergibt sich, dass nur die Beschäftigungszeit beim aktuellen Arbeitgeber für die 15 Jahre zählt. Wobei die Finanzierung keine Rolle spielt, sondern nur der Arbeitgeber. Alle Laufzeiten der Arbeitsverträge mit diesem Arbeitgeber sind zu addieren (Unterbechungen sind unschädlich).

"Unkündbar" ist umgangssprachlich. Rechtlich ist es eher so, dass eine "ordentliche Kündigung" nicht möglich ist ("nur aus wichtigem Grund"), sofern die Bedingungen von der Person erfüllt werden. 




Geist

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Antw:Un-Un-Kündbar?
« Antwort #3 am: 07.06.2019 13:30 »
Vielen Dank, Wastelanwarrior!

Das mit der Unkündbarkeit war mir bekannt, deshalb die "".

Frohe Pfingsten

Faunus

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Antw:Un-Un-Kündbar?
« Antwort #4 am: 08.06.2019 22:08 »
...Jahrelang wechselnd über "Forschungszentren"-Uni-"Forschungszentren"-Uni hin und herzuschicken, sodass das Entgelt nach EGO mal vom Land, mal über ein Projekt, von ein Forschungszentrum gezahlt wird?
.....

Arbeitsplatz, Tätigkeit, Vorgesetzter usw. ändert sich nie.

Arbeitgeber ändert sich auch nie?!

("mehr als 15 Jahren durch den Arbeitgeber")