Autor Thema: Status "sonstiger Beschäftigter" bei Stellenwechsel  (Read 4690 times)

deyzi

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Hallo zusammen,

Ich sitze aktuell auf einer EG10er Stelle und werde auch ohne Studium entsprechend bezahlt. Ich habe den Status "sonstiger Beschäftigter". Nun bestünde die Möglichkeit zusätzlich Leitungs- und Koordinierungstätigkeiten zu übernehmen und dadurch auf eine Stelle mit EG11 zu rücken.

Bleibt der Status des "sonstigen Beschäftigten" bei diesem Stellenwechsel erhalten oder müsste eine EG niedriger bezahlt werden?

Unsere Personalerin war der Meinung, dass der Status für die neue Stelle nicht mehr gilt.

Beste Grüße
Deyzi


Spid

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Antw:Status "sonstiger Beschäftigter" bei Stellenwechsel
« Antwort #1 am: 12.06.2019 22:12 »
Um welche Tätigkeitsmerkmale (Abschnitt, Fallgruppe) geht es konkret?

deyzi

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Antw:Status "sonstiger Beschäftigter" bei Stellenwechsel
« Antwort #2 am: 12.06.2019 22:45 »
Es spielt sich im "IT-Teil" im Abschnitt "IT-Systemtechnik" ab (alte und neue Stelle). Genaue Fallgruppe meiner aktuellen Stelle müsste ich bei Bedarf raus suchen.

Spid

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Antw:Status "sonstiger Beschäftigter" bei Stellenwechsel
« Antwort #3 am: 13.06.2019 07:16 »
Die Eigenschaft als „sonstiger Beschäftigter“ ist grundsätzlich personenbezogen - aber eben im Hinblick auf die gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen im Bezug auf Beschäftigte mit dem für die jeweilige Tätigkeit passenden Hochschulstudium. Wird der Unterabschnitt nicht gewechselt, würde ich grundsätzlich davon ausgehen, daß es sich um den gleichen Hochschulabschluß ginge. Wird der Unterabschnitt gewechselt, müßte man schauen, ob das zutreffend ist.