Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Arbeitszeit erhöhen (>100%)

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Spid:
Wenn man es als reine Überstundenvergütung betrachtet, ist das zutreffend. Kann man machen, dann ist es aber eine arbeits- und tarifrechtlich nicht zu beanstandende Besserstellung.

D-x:

--- Zitat von: MoinMoin am 11.06.2019 12:41 ---Natürlich ist es Nettolohn technisch sinnvoller seine 4h pro Woche die man dann mehr arbeitet mit einem 450€ Job auszuüben.

--- End quote ---

Was aber beim selben Arbeitgeber nicht möglich sein dürfte.
Steuer- und sozialversicherungsrechtlich kann man bei einem Arbeitgeber nicht mehrere Arbeitsverhältnisse haben.
Eine kleine Besonderheit gilt höchstens bei Arbeit während der Elternzeit.

Wastelandwarrior:
Kann man wohl.

Aüg:

--- Zitat von: Wastelandwarrior am 14.06.2019 11:52 ---Kann man wohl.

--- End quote ---

Bezogen auf den MiniJob nicht !

https://blog.minijob-zentrale.de/2018/04/06/minijob-und-hauptjob-beim-gleichen-arbeitgeber-geht-das-nachgefragt-25/

Wastelandwarrior:
Das stimmt. Aber 2 reguläre AVe parallel sind an Unis z.B. häufig.

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