Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Arbeitszeit erhöhen (>100%)
Spid:
Wenn man es als reine Überstundenvergütung betrachtet, ist das zutreffend. Kann man machen, dann ist es aber eine arbeits- und tarifrechtlich nicht zu beanstandende Besserstellung.
D-x:
--- Zitat von: MoinMoin am 11.06.2019 12:41 ---Natürlich ist es Nettolohn technisch sinnvoller seine 4h pro Woche die man dann mehr arbeitet mit einem 450€ Job auszuüben.
--- End quote ---
Was aber beim selben Arbeitgeber nicht möglich sein dürfte.
Steuer- und sozialversicherungsrechtlich kann man bei einem Arbeitgeber nicht mehrere Arbeitsverhältnisse haben.
Eine kleine Besonderheit gilt höchstens bei Arbeit während der Elternzeit.
Wastelandwarrior:
Kann man wohl.
Aüg:
--- Zitat von: Wastelandwarrior am 14.06.2019 11:52 ---Kann man wohl.
--- End quote ---
Bezogen auf den MiniJob nicht !
https://blog.minijob-zentrale.de/2018/04/06/minijob-und-hauptjob-beim-gleichen-arbeitgeber-geht-das-nachgefragt-25/
Wastelandwarrior:
Das stimmt. Aber 2 reguläre AVe parallel sind an Unis z.B. häufig.
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