Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Beschäftigungsumfang schulische Betreuungskraft
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Jo1970:
Hallo zusammen,
Eine Freundin von mir ist als Betreuungskraft in einer stättischen Schule bei der Stadt angestellt. Sie wird in der Stufe S3 /2 eingruppiert.
Was ich nicht nachvollziehen kann ist der Grad der Beschäftigung. Während Schulzeiten arbeitet Sie künftig 100 %. Ihr Beschäftigungsverhältnis und somit auch die Entlohnung ist mit um 82 % aber deutlich darunter (Zahlen sind noch nicht endgültig - waren mal so vorabaussagen, welche noch von der Stadt genau berechnet werden müssen). Aussagegemäß liegt das an den Ferien. die Ferientage, die über den tarieflichen Urlaub hinausgehen werden wohl nicht bezahlt und mindern somit den Beschäftigungsgrad.
Meine Fragen nun:
Ist das so gängige Praxis und richtig ?
Gibt es irgendwo Dokumente / Hinweise mit denen man diese Berechnung nachvollziehen könnte ?
Im voraus ganz herzlichen Dank.
Viele Grüße
Jochen
Spid:
§6 Abs. 2 TVÖD
Jo1970:
Herzlichen Dank für die schnelle Antwort.
Ja - damit ist es klar.
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