Autor Thema: Personalwechsel von Stadt zu Stadtbetriebe  (Read 3477 times)

Ulla

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Personalwechsel von Stadt zu Stadtbetriebe
« am: 18.06.2019 16:28 »
Hallo zusammen,

vor rund 1,5 Jahren wurden Fachbereiche der Stadt in die Stadtbetriebe als Anstalt des öffentlichen Rechts übergeleitet (das ist auch der Grund, warum ich mich als Personalrat der Stadtbetriebe hilfesuchend an dieses Forum wende – uns fehlt einfach noch die Erfahrung und entsprechende Schulung).

Die Überleitung an sich wurde vernünftig in einem Überleitungsvertrag geregelt (Bestandsschutz, Rückkehrrecht bei Auflösung der Stadtbetriebe, abschließende namentliche Aufführung der übergeleiteten Mitarbeiter usw).

In diesem Überleitungsvertrag ist auch folgende Regelung enthalten:

"§ 6 Interne Bewerbungen
 Die übergeleiteten Beschäftigten (Anlage 1) können sich auf freie oder freiwerdende Stellen, die ihrer Ausbildung, Befähigung und Eignung entsprechen, bei der Stadt bewerben. Beim Auswahlverfahren werden diese Bewerber/innen der Stadtbetriebe den internen Bewerbern der Stadt gleichgestellt. Gleiches gilt für Bewerbungen von Beschäftigten der Stadt auf Stellen in den Stadtbetrieben."

Auch wird nach außen hin die Devise vom Bürgermeister und Vorstand vertreten:
Wir sind ja ein Konzern, es gibt keine Unterschiede.

So, und nun komme ich zu dem eigentlichen Problem.

Eine Kollegin der Stadt hat sich auf eine Stelle bei den Stadtbetrieben beworben und den Zuschlag erhalten.

Jetzt sagt die Stadt, dass die Kollegin erst bei der Stadt kündigen muss, damit sie bei den Stadtbetrieben eingestellt werden kann.
Klar ist im neuen Arbeitsvertrag geregelt, dass alle Dienstzeiten bei der Stadt von den Stadtbetrieben übernommen werden, dass keine Probezeit erforderlich ist usw.
Aber nicht geregelt ist ein Rückkehrrecht und sie muss tatsächlich die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten!

Gibt es da keine andere Lösung, z.B. im Wege eines Änderungsvertrages oder so.
Überleitung geht ja nicht, da sie ja nicht mit ihren Aufgaben in die Stadtbetriebe wechselt....

Übrigens wird die Personalsachbearbeitung der Stadtbetriebe durch die städt. Personalsachbearbeitung wahrgenommen.....Es wechselt noch nicht einmal der zuständige Personalsachbearbeiter!

Habt ihr da Erfahrung oder Tipps für uns, wären echt sehr dankbar!

LG
Ulla



Lars73

  • Gast
Antw:Personalwechsel von Stadt zu Stadtbetriebe
« Antwort #1 am: 18.06.2019 18:58 »

"Jetzt sagt die Stadt, dass die Kollegin erst bei der Stadt kündigen muss, damit sie bei den Stadtbetrieben eingestellt werden kann.
Klar ist im neuen Arbeitsvertrag geregelt, dass alle Dienstzeiten bei der Stadt von den Stadtbetrieben übernommen werden, dass keine Probezeit erforderlich ist usw.
Aber nicht geregelt ist ein Rückkehrrecht und sie muss tatsächlich die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten!"

Wenn in dem Überleitungsvertrag keine anderen Regelungen getroffen wurden ist das Vorgehen des Arbeitgebers nicht zu beanstanden. Ob man es riskiert ohne Rückkehrrecht zu der Anstalt des öffentlichen Rechts zu wechseln muss die Kollegin für sich entscheiden. Ein Anspruch auf einen Aufhebungsvertrag besteht nicht.

"Gibt es da keine andere Lösung, z.B. im Wege eines Änderungsvertrages oder so.
Überleitung geht ja nicht, da sie ja nicht mit ihren Aufgaben in die Stadtbetriebe wechselt...."

Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Ausgestaltung. Aber dazu gehören halt die zwei Vertragsparteien des Arbeitsvertrags. Bzw. hier die Vertragsparteien des bisherigen und des zukünftigen Arbeitsverhältnisses. Die Kollegin sollte keine Kündigung vornehmen bevor nicht der neuen Arbeitsvertrag unterschrieben ist.