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Was passiert wenn der Mindestlohn auf 12 Euro steigt?

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Organisator:

--- Zitat von: Spid am 11.06.2019 14:33 ---Sittenwidrig niedrige Löhne waren vorher schon rechtswidrig, alles andere ist Marktergebnis und nicht zu beanstanden.

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Kann man auch anders sehen und zwar die Sittenwidrigkeit als absolute / rechtliche Untergrenze und eine Grenze darüber als politische / soziale Untergrenze. Der Schutz schwacher Marktteilnehmer ist nicht nur ein juristisches, sondern auch ein gesellschaftspolitisches Thema.

Inwieweit ein (Sozial-) Staat in die Marktmechanismen eingreifen kann oder soll, ist aber Diskussion, die hier den Rahmen sprengen würde. Daher betrachte meine Beiträge zu dem Thema eher als food for thougt.

Spid:

--- Zitat von: werop am 11.06.2019 14:54 ---
--- Zitat von: Spid am 11.06.2019 14:32 ---Neben dem Umstand, daß 1261,44€ durchaus zum Leben reichen, wäre das dann ja eher ein Grund dafür, das Arbeitszeitgesetz zu ändern - wenn man denn unbedingt die Subventionierung von Menschen, deren Arbeitskraft nicht genug wert ist, um sich selbst zu erhalten, einstellen möchte.

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Ist das jetzt nicht ein Widerspruch: 6€/h in beiderseitigem Einvernehmen mit Aufstockung durch Staat und dem sich selbst regulierenden Markt?
Ich bin gegen Subventionierung wenn der Arbeitgeber mehr bezahlen könnte, der Staat aber für ihn die Differenz übernehmen soll.

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Die Garantie des sozioökonomischen Existenzminimums ist ja kein Marktversprechen, sondern eines, das der Sozialstaat tätigt. Subventioniert wird derjenige, dessen Arbeitskraft so wenig Wert erzielt, daß er nicht für sich selbst sorgen kann. Das ist doch Anliegen des Sozialstaats - oder täusche ich mich? Der Markt hingegen würde darauf reagieren, wenn ein AG für ein bestimmtes Entgelt keine AN bekäme, weil diese anderswo mehr erzielen können. Der Fortfall der Subvention würde nur die Existenz des AN beenden oder dieser würde seine geringwertige Arbeitskraft an mehr Stunden seinem oder mehreren AG anbieten - wenn ihn der Staat ließe.

Spid:

--- Zitat von: Organisator am 11.06.2019 14:56 ---
--- Zitat von: Spid am 11.06.2019 14:33 ---Sittenwidrig niedrige Löhne waren vorher schon rechtswidrig, alles andere ist Marktergebnis und nicht zu beanstanden.

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Kann man auch anders sehen und zwar die Sittenwidrigkeit als absolute / rechtliche Untergrenze und eine Grenze darüber als politische / soziale Untergrenze. Der Schutz schwacher Marktteilnehmer ist nicht nur ein juristisches, sondern auch ein gesellschaftspolitisches Thema.

Inwieweit ein (Sozial-) Staat in die Marktmechanismen eingreifen kann oder soll, ist aber Diskussion, die hier den Rahmen sprengen würde. Daher betrachte meine Beiträge zu dem Thema eher als food for thougt.

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Die Sittenwidrigkeit ergibt sich aber doch gerade aus den gesellschaftlichen Begebenheiten.

DiVO:

--- Zitat von: werop am 11.06.2019 11:08 ---
--- Zitat von: DiVO am 11.06.2019 10:54 ---Ich schreibe es gerne nochmal zum expliziten Beispiel Mindestlohn 12 Euro: Sobald die Wertschöpfung des Mitarbeiters unter diesem Betrag liegt macht die Stelle betriebswirtschaftlich betrachtet keinen Sinn, weil diese Stelle dann Verluste produziert. Ergo => Abschaffen. Wenn die dadurch erbrachte Leistung dennoch erforderlich sein sollte => durch Maschine ersetzen.

Da ich privatwirtschaftlichen Unternehmen generell eine Gewinnerzielungsabsicht unterstelle gehe ich davon, dass diese betriebswirtschaftlich handeln. Unternehmen, die dauerhaft keinen Gewinn erzielen verschwinden in aller Regel irgendwann vom Markt.

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Und wenn das Produkt stattdessen teurer wird? Kann das denn auch eine betriebswirtschaftliche Folge sein?

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Natürlich ist dies auch eine denkbare Folge und ich spiele den Gedanken gerne weiter. Der Mindestlohn steigt von 9,19 auf 12,00 Euro und es werden alle daran hängenden Arbeitsplätze durch Preiserhöhungen erhalten. Die daraus resultierende Folge wäre eine im Vergleich zum jetzt deutlich höhere Inflation und damit verbundenen höheren Lebenshaltungskosten. Im nächsten Schritt würde der Leitzins entsprechend angepasst bzw. erhöht werden, um gegenzuwirken. Dementsprechend steigen die Zinsen für Kredite und Darlehen und wir befinden uns in einer deutschen / europäischen Immobilienblase, in der zahlreiche Finanzierungen der letzten Jahre plötzlich nicht mehr weiter finanziert werden können, da die Anschlussfinanzierungen zu teuer. Ein solches Szenario würde ebenfalls die Investitionen der Unternehmen bremsen und so den Wirtschaftsstandort Deutschland deutlich schwächen.

Für mich ist daher ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 12,00 Euro zum jetztigen Zeitpunkt keine gute Entscheidung. Dass er inflationsbedingt über die Jahre steigen und diesen Wert einmal erreichen wird steht außer Frage. Nur ein kurzfristiger Anstieg wie ihn manche fordern wünsche ich mir nicht.

Keeper83:

--- Zitat von: werop am 11.06.2019 14:54 ---
--- Zitat von: Keeper83 am 11.06.2019 14:20 ---Nein, wieso? Der Wert dieser Tätigkeit liegt damit offenbar bei 12 € oder mehr. Läge dieser Stand heute bei 9 € und würde per Gesetz auf 12 € angehoben. Dann hätten ich und "mein" Facharbeiter ein Problem damit.

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Und da bin ich auch bei Dir, weil es an dieser Stelle nicht gerecht wäre. Ich hab dazu leider (noch) keine Lösung.
Aber es ist aus meiner Sicht dennoch keine Begründung gegen eine Erhöhung des ML.


--- Zitat von: Spid am 11.06.2019 14:32 ---Neben dem Umstand, daß 1261,44€ durchaus zum Leben reichen, wäre das dann ja eher ein Grund dafür, das Arbeitszeitgesetz zu ändern - wenn man denn unbedingt die Subventionierung von Menschen, deren Arbeitskraft nicht genug wert ist, um sich selbst zu erhalten, einstellen möchte.

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Ist das jetzt nicht ein Widerspruch: 6€/h in beiderseitigem Einvernehmen mit Aufstockung durch Staat und dem sich selbst regulierenden Markt?
Ich bin gegen Subventionierung wenn der Arbeitgeber mehr bezahlen könnte, der Staat aber für ihn die Differenz übernehmen soll.

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Darf ich da denn mal fragen, wer festlegt ob und wieviel der Arbeitgeber für die geleistete Arbeit mehr zahlen könnte ud wie dieser Wert außerhalb der Marktmechanismen korrekt ermittelt werden kann?

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