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Was passiert wenn der Mindestlohn auf 12 Euro steigt?

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RsQ:
Ich teile zwar den "Kultur-Pessimismus" bzgl. mancher Berufsfelder. Allerdings sehe ich es auch nicht als Aufgabe des Staates, Kulturgut-Erhaltung dadurch zu betreiben, dass nicht tragfähige Geschäftsfelder vom Staat in die Gewinnzone getragen werden.

Natürlich ist es schade um viele traditionelle Berufe. Manche sind ja nicht nur kulturell, sondern auch inhaltlich-technisch noch wichtig. Trotzdem sterben sie aus, weil es keine Nachfolger mehr gibt.

Andererseits profitiert davon eben auch ein kleines Premiumsegment. Wer heute Geigenbauer, Schuster o.ä. ist, dürfte sich über eine erlesene, finanzkräftige Kundschaft freuen, die derlei Handarbeit zu schätzen weiß.

Ich denke auch, dass hier der Markt viel regelt. Und wenn künftig niemand mehr (wirtschaftlich) unattraktive, aber gleichsam wichtige Berufe ergreifen möchte (ich denke da an Altenpfleger oder Müllentsorger), dann wird auch das der Markt regeln. Dann steigen eben die Gehälter, bis sich jemand findet. Schon jetzt kämpfen bspw. Zahnärzte mit höheren Gehälter und Gratis-Kfz um Fachangestellte, weil der Markt leer ist.

MoinMoin:

--- Zitat von: Spid am 12.06.2019 11:38 ---Die Gewährleistung des sozioökonomischen Existenzminimums ist aber weder Voraussetzung für die Marktteilnahme noch verzerrt sie die Preisbildung. Würde es keine Gewährleistung des sozioökonomischen Existenzminimums geben, würde das Subventionsobjekt erst recht seine Arbeitskraft am Markt anbieten. Auch wäre das Subventionsobjekt nicht in der Lage, eine bezahlte Arbeit ablehnen zu können - es sei denn, er fände eine bessere.

--- End quote ---
Dann hast du meine obige Forderung nicht verstanden.
Das Subventionsobjekt soll keinen Zuschuss zu seiner erbrachten Arbeitsleistung bekommen.

Entweder es ist eine Gewährleistung des sozioökonomischen Existenzminimums verbunden mit dem kompletter Ausschluss aus dem Arbeitsmarkt.
Oder es bekommt keinen Zuschuss und es muss sich sein sozioökonomischen Existenzminimum komplett über die erbrachte Arbeitsleistung erwirtschaften.

So aber wird das Subventionsobjekt in die Lage versetzt seine Arbeitsleistung zu einem Preis anzubieten, zu dem es ohne den Zuschuss nicht in der Lage und gewillt wäre, weil es eben nicht alleinig von der Arbeitsleistung leben muss. Es kann seine Arbeitsleistung zu einem Euro anbieten, ohne den Hungertod zu sterben.

Darin sehe ich eben eine Einflussnahme in den Markt.

Spid:
Ich habe Deine Forderung sehr wohl verstanden. Es ändert aber nichts daran, daß es sich aus den genannten Gründen bei der Gewährleistung des sozioökonomischen Existenzminimums nicht um einen Markteingriff handelt. Das Subventionsobjekt erhält auch bereits jetzt keinen Zuschuß zu seiner erbrachten Arbeitsleistung, ihm wird das sozioökonomische Existenzminimum gesichert. Das ist das Subventionsziel.

MoinMoin:

--- Zitat von: Spid am 12.06.2019 13:38 ---Ich habe Deine Forderung sehr wohl verstanden.

--- End quote ---
Sieht mir aber nicht danach aus. Denn wie könnte jemand überleben, der für einen Euro arbeitet, ohne diesen Gewährleistung des sozioökonomischen Existenzminimums?
Er wird durch diese Leistung (zusätzliche "Einnahmequelle") in die Lage versetzt den Preis zu drücken.
Also fordere ich, dass dieses unterbunden wird, in dem die Gewährung der Leistung mit einem Arbeitsverbot gekoppelt wird (alternativ nur Arbeit für Leistungsbezieher gestattet wird, deren Lohn mindestens X € beträgt).

Spid:
Wie könnte er es sich leisten, die Arbeit für 1€ abzulehnen? Lieber von 1€ schlecht leben als von 0€ gar nicht.

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