Da derzeit das soziokulturelle Existenzminimum gewahrt ist, läuft die Vorbringung leer.
Das ist ja nicht korrekt.
In dem aktuellen System werden ja durchaus Kürzungen durchgeführt, die einen unterhalb des Existenzminimums bringen, also inwieweit läuft da was leer?
Inwiefern änderte sich durch die nicht existenzsichernde Arbeit die Hilfebedürftigkeit des Subventionsobjekts?
Wer freiwillig nicht existenzsichernde Tätigkeiten aufnimmt macht dies möglicherweise aus reinem Privatvergnügen oder aus soziokulturellen Gründen, aber auf keinen Fall zur reinen Existenzsicherung, da er sie ja nicht ausüben muss, da die Existenzsicherung ja auch ohne Ausübung dieser Tätigkeiten gesichert wäre.
Die Preisbildung wird nicht beeinflußt, weshalb eine Änderung obsolet ist.
Da ja jemand in die Lage versetzt wird, nur zum Spaß einen Job unterhalb des Existenzminimums annehmen zu können, kann er sich es leisten ihn auch anzunehmen. Gäbe es diese Möglichkeit nicht würde er einen höheren Preis verlangen oder sich einen Ort suchen wo er seine Arbeitskraft existenzsichernd einsetzten kann oder nur vom Sozialstaat leben. Somit verschafft der Sozialstaat dem AG Zugang zu einer weiteren Gruppe an Marktteilnehmern, die sein Angebot annehmen. Es wird also sehrwohl das Angebot/Nachfragegefüge beeinflusst.