Stellv. Sachgebietsleitung

Begonnen von Tourer, 06.06.2019 21:21

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Tourer

Guten Abend,

wollte mich durchs Forum lesen, habe aber zu meinem Thema nichts gefunden.
Mich würde interessieren, ob es legitim ist einen Angestellten die Stellvertretende Sachgebietsleitung ohne Zahlung einer Zulage aufs Auge zu drücken?
Schon mal vielen Dank im Voraus

Spid


Der Kanzler

Wo steht das geschrieben  ;D

nichts_tun

Grundsätzlich § 106 GewO.

Tourer

Heißt, der Arbeitgeber darf jede Arbeit delegieren und muss dafür den Tariflich Beschäftigten nicht besser entlohnen?

Spid


Lars73

@Tourer
Die neue Aufgabe ist zu bewerten. Soweit sie der gleichen Entgeltgruppe entspricht wird es bei den üblichen Verträgen im öffentlichen Dienst vom Direktionsrecht des Arbeitgebers abgedeckt sein. Die stellvertretende Sachgebietsleitung wird in der Regel vielleicht 20% Zeitanteile beinhalten. Da kommt es auf die bisherigen Stellenbewertung (mit deren Zeitanteilen) an ob dies zu einer anderen Eingruppierung führt.

was_guckst_du

...eine reine Abwesenheitsvertretung ist nicht bewertungsrelevant...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Lars73

Doch auch eine Abwesenheitsvertretung ist bei der Bewertubg zu berücksichtigen.

Wastelandwarrior

Interessant. In meiner Welt gehört die Abwesenheitsvertretung gerade nicht zur eigenen Aufgabe, sondern ist bei der Stellenbemessung rauszurechnen. die 30+krank-Tage trete ich vollständig ! in die TD des Vertretenen ein. bei längerer Abwesenheit dann § 14 oder Aufhören zu vertreten.