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Kind gleichzeitig in GKV und PKV

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Ytsejam:
Tag zusammen,

bei uns kündigt sich Nachwuchs an, und da stellt sich die Frage, wie versichern wir, bzw: Eigentlich ist entschieden, dass wir die Kleine privat über mich versichern werden, allerdings möchten wir sie auch bei der GKV anmelden, da Kinder ja automatisch familienversichert sind, wenn ein Elternteil gesetzlich versichert ist - Zumindest finde ich nichts Gegenteiliges, kennt sich da jemand aus?

Ich Beamter, Frau Angestellte. Gem. der Rechtsgrundlage (§ 10 SGB V) sind Kinder nur dann nicht familienversichert, wenn ich mehr als die Versicherungspflichtgrenze verdiene, was ich nicht tue.

Hintergrund ist eigentlich nur, damit meine Frau auch die Kinderkrankentage bezahlt bekommt, was sonst nicht der Fall wäre, wenn das Kind "nur" über mich versichert ist.

Calenberger:
Also mit anderen Worten, aus zwei Systemen sich das positive jeweils herauspicken.

Nein dies wird nicht möglich sein. Entweder GKV oder Privat.

Es steht euch natürlich frei, dass das Kind in der GKV versichert wird und ihr es zusätzlich privat absichert.

Ytsejam:

--- Zitat von: Calenberger am 11.06.2019 12:51 ---Also mit anderen Worten, aus zwei Systemen sich das positive jeweils herauspicken.

Nein dies wird nicht möglich sein. Entweder GKV oder Privat.

Es steht euch natürlich frei, dass das Kind in der GKV versichert wird und ihr es zusätzlich privat absichert.

--- End quote ---

Nein, eigentlich möchte ich nur nicht benachteiligt werden, 2 gesetzlich Versicherte dürfen 22 Tage bei ihrem Kind bleiben, bei "gemischten" Ehen sind es nur 10 oder 11.

Ist das deine subjektive Meinung oder gibt es dazu auch objektive Rechtsgrundlagen o.ä.?

Laemat:
es sind jeweils 10 Kindkranktage bei einem normalen Beschäftigungsverhältnis.

Bei Angestellte/ Beamter sind es 10/4

Ist das Kind gesetzlich versichert bekommt deine Frau Krankengeld ca. 90 % vom Netto. Ist das Kind privat versichert bekommt Sie nichts bei Kindkrank....die Welt ist ungerecht.

inter omnes:

--- Zitat von: Ytsejam am 11.06.2019 13:32 ---
--- Zitat von: Calenberger am 11.06.2019 12:51 ---Also mit anderen Worten, aus zwei Systemen sich das positive jeweils herauspicken.

Nein dies wird nicht möglich sein. Entweder GKV oder Privat.

Es steht euch natürlich frei, dass das Kind in der GKV versichert wird und ihr es zusätzlich privat absichert.

--- End quote ---

Nein, eigentlich möchte ich nur nicht benachteiligt werden, 2 gesetzlich Versicherte dürfen 22 Tage bei ihrem Kind bleiben, bei "gemischten" Ehen sind es nur 10 oder 11.

Ist das deine subjektive Meinung oder gibt es dazu auch objektive Rechtsgrundlagen o.ä.?

--- End quote ---

Das jeweils anzuwendende Beamtenrecht regelt explizit, dass etwaige Beihilfeansprüche nur bestehen, wenn kein anderweitiger gesetzlicher Versicherungsschutz (Familienversicherung) besteht.  Da zum anzuwendenden Beamtenrecht nichts vorgetragen wurde, verweise ich exemplarisch auf § 80 Abs. 4 S. 2 BBG; eine entsprechende Regelung findet sich aber auch in jedem anderen Landesbeamtenrecht. Man muss sich also schon entscheiden. Die jeweilige Absicherung der Kinder ist aber ohnehin im Beihilfeantrag anzugeben, soweit man hier keine (strafbewährten) Falschangaben macht, ist eine Doppelabschöpfung von Leistungen ohnehin ausgeschlossen.

Im Übrigen ist es in nahezu allen Beihilfeverordnungen vorgesehen, dass bei familienversicherten Kindern, die Leistungen in Anspruch nehmen, die nicht von der Familienversicherung gedeckt sind, diese soweit beihilfefähig sind, wie dies auch bei den privatversicherten Angehörigen der Fall ist.

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