Autor Thema: Höhergruppierung von EG 6 nach EG 8  (Read 3341 times)

MB45

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Höhergruppierung von EG 6 nach EG 8
« am: 15.06.2019 21:23 »
Hallo zusamen,
ich bin vor gut 3 Jahren in einer Kommune als Elektriker eingestellt worden. Es wurde halt ein Elektriker gesucht. Ich bin zwar Elektromeister mit 20 Jahren Berufserfahrung, war unter anderem auch Bauleiter.
Aber wurde halt nur ein Elektriker gesucht der in EG 6/3 angefangen hat. Mittlerweile bin ich in EG 6/4 gruppiert worden.
Nun aber zu meinen Tätigkeiten, ich mache alle Wartungen an allen Elektrischen Anlagen eigenverantwortlich. Auch die dazugehörige Dokumentation in schriftlicher und digitaler Form. Desweiteren wickle ich Bestellungen und Angebote selbstständig ab.
Der Vorgesetzte Verantwortliche Elektromeister ist in EG 8 gruppiert. Da ich aber die gleichen Tätigkeiten ausübe habe ich einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt.
Wie seht ihr das? Habe ich Chancen, was sind Höherwertige Tätigkeiten die eine Höhergruppierung in EG 8 für Rechtfertigen?

Spid

  • Gast
Antw:Höhergruppierung von EG 6 nach EG 8
« Antwort #1 am: 15.06.2019 21:33 »
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich, die ausgeübte Tätigkeit ist regelmäßig unbeachtlich. Die Tätigkeitsmerkmale für E8 im handwerklichen Bereich sind in landesbezirklichen Tarifverträgen festgelegt oder festzulegen. Meister mit entsprechender Tätigkeit sind ebenfalls in E8 eingruppiert.