Autor Thema: Anspruch auf rückwirkende Höhergruppierung  (Read 7802 times)

Isie

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Antw:Anspruch auf rückwirkende Höhergruppierung
« Antwort #30 am: 14.04.2020 07:10 »
Nee, mein Lieber. Du weißt ganz genau, dass ich nicht geschrieben habe, dass das BAG sich mit Forenantworten beschäftigt. Ich habe lediglich eine Redensart verwendet und ein Wort daraus durch ein vom BAG verwendetes Wort ersetzt.
Ich habe noch nie erlebt, dass jemand so am Buchstaben klebt, wie du es tust. Wie gesagt, manchmal ganz lustig.

Spid

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Antw:Anspruch auf rückwirkende Höhergruppierung
« Antwort #31 am: 14.04.2020 07:21 »
Das hier ist doch ein schriftliches Medium, oder? Was neben der schriftlichen Äußerung des TE - wobei Du ja nur einem sehr geringen Teil der TE  die Geisteskraft zugestehst, ihr Erkenntnisinteresse schriftlich zu formulieren - sollte denn irgendeine Erheblichkeit besitzen? Zudem führtest Du aus, meine Ausführungen nenne „man“ „am Buchstaben kleben“ und laut BAG sei es ein „haften“.

WasDennNun

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Antw:Anspruch auf rückwirkende Höhergruppierung
« Antwort #32 am: 14.04.2020 07:34 »
Ich habe noch nie erlebt, dass jemand so am Buchstaben klebt, wie du es tust. Wie gesagt, manchmal ganz lustig.
Dann hattest du noch nicht häufig mit Autisten zu tun?

Isie

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Antw:Anspruch auf rückwirkende Höhergruppierung
« Antwort #33 am: 14.04.2020 17:59 »
Ich halte Spids Verhalten eher für eine Erziehungsmaßnahme. Manchmal ist sie vielleicht angebracht, manchmal nicht. Ich habe heute Morgen im TVöD Kommunen-Forum einen schon fast verzweifelten Versuch einer TE gelesen, Spid ihr Anliegen begreiflich zu machen. Ich schau gleich mal, ob es ihr gelungen ist.

Das hier ist doch ein schriftliches Medium, oder? Was neben der schriftlichen Äußerung des TE - wobei Du ja nur einem sehr geringen Teil der TE  die Geisteskraft zugestehst, ihr Erkenntnisinteresse schriftlich zu formulieren - sollte denn irgendeine Erheblichkeit besitzen? Zudem führtest Du aus, meine Ausführungen nenne „man“ „am Buchstaben kleben“ und laut BAG sei es ein „haften“.
Die gebräuchliche Redensart enthält das Wort kleben. In Urteilen des BAG wird statt "kleben" das Wort "haften" verwendet. Ich dachte mir,  die Rechtsprechung des BAG ist dir vertrauter als irgendwelche Redensarten. Was die Geisteskraft von TE anbelangt, ist deine Unterstellung Quatsch. Ein TE, der die von dir gewünschten Formulierungen drauf hat, hat es nicht mehr nötig, im Forum um Hilfe zu bitten. Der leistet statt dessen Hilfe.

Spid

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Antw:Anspruch auf rückwirkende Höhergruppierung
« Antwort #34 am: 14.04.2020 18:13 »
Auf meine Ausführungen, ich beantwortete jene Frage, die gestellt worden sei, entgegnetest Du, das helfe dem Fragesteller „meistens“ nicht. Damit unterstellst Du den meisten Fragestellern, ihnen fehle die nötige Geistesgröße zu fragen, was sie wissen möchten.

Isie

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Antw:Anspruch auf rückwirkende Höhergruppierung
« Antwort #35 am: 14.04.2020 18:36 »
Das von mir verwendete Wort "meistens" war in den Kontext eingebettet, dass du auf den Wortlaut von Fragen antwortest, obwohl du erkennst, dass die Frage anders gemeint ist. Ich gebe zu, dass ich unterstellt habe, dass du erkennen würdest, wie die Frage tatsächlich gemeint ist.

Spid

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Antw:Anspruch auf rückwirkende Höhergruppierung
« Antwort #36 am: 14.04.2020 18:43 »
Das Wort „meistens“ war in den Kontext eingebettet, daß ich die gestellte Frage beantworte. Daraus folgt zwangsläufig Deine Einschätzung der Geistesgröße der meisten Fragesteller als zu gering, um das zu fragen, was sie wissen möchten.

Isie

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Antw:Anspruch auf rückwirkende Höhergruppierung
« Antwort #37 am: 14.04.2020 19:07 »
Was hat z. B. das Nichterkennen von Voraussetzungen für die  Wahrung der Ausschlussfrist mit Geistesgröße zu tun?

Spid

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Antw:Anspruch auf rückwirkende Höhergruppierung
« Antwort #38 am: 14.04.2020 19:17 »
Möglicherweise nichts. Vielleicht alles. Da es nichts damit zu tun hat, das zu fragen, was man wissen möchte, kann das dahingestellt bleiben.

Isie

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Antw:Anspruch auf rückwirkende Höhergruppierung
« Antwort #39 am: 14.04.2020 19:36 »
Gerade im Hinblick auf die Ausschlussfrist lässt du Fragesteller, die den Unterschied zwischen der schriftlichen Geltendmachung des Anspruchs auf Nachzahlung und einem Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung nicht erkannt haben, regelmäßig auflaufen. Du erkennst doch auf den ersten Blick, worum es geht, auch wenn es unglücklich formuliert ist. Oder ist das eine falsche Annahme?

Spid

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Antw:Anspruch auf rückwirkende Höhergruppierung
« Antwort #40 am: 14.04.2020 19:42 »
Wo gäbe es ein Beispiel dafür?

WasDennNun

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Antw:Anspruch auf rückwirkende Höhergruppierung
« Antwort #41 am: 14.04.2020 19:46 »
Du erkennst doch auf den ersten Blick, worum es geht, auch wenn es unglücklich formuliert ist. Oder ist das eine falsche Annahme?
Ja, ich denke da liegst du falsch.
Ich gebe zu, dass ich unterstellt habe, dass du erkennen würdest, wie die Frage tatsächlich gemeint ist.
Wenn du dich da mal nicht täuscht.