Autor Thema: [TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?  (Read 47758 times)

Spid

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Ich habe doch geschrieben: „Eine Neufassung des §18 ist gem. Einigungspapier nicht vereinbart worden.“ Er enthält ja bereits den genannten Satz 2, der die Zulage außer Kraft setzt. Und solange keine Neufassung des §18 erfolgt, bleibt es dabei.

alterschlingel

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okay..... diesen Zusammenhang hatte ich vorher nicht verstanden.

Also habe ich die Zulage dann zugeteilt bekommen (März 2019) , als das Einigungspapier rauskam (März 2019)und damit quasi auch schon wieder entzogen bekommen ?

Das kann es doch nicht sein.

Weiß denn jemand, wann diese Tarifeinigung vom März 2019 in Kraft gesetzt wird ?

Spid

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Es kommt ja darauf an, wann Abschnitt 21.1 EGO geändert wird. Das wird am 01.01.20 der Fall sein.

alterschlingel

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Danke spid ! Dann weiß ich ja, dass ich ab 01.01.20 keine "Fachkraft" mehr bin. Zumindest erhalte ich keine Fachkräftezulage mehr. Das war aber ein kurzes Gastspiel, und das kurze Gastspiel will das Land Hessen dann auch noch evtl. von mir zurückfordern ?

WasDennNun

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sofern sie es dir ungerechtfertigter weise weiter auszahlen? Klar!

Spid

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Der 01.01.20 und somit der Zeitpunkt des Außerkrafttretens der Zulage liegt ja in der Zukunft.

alterschlingel

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Bereits in naher Zukunft. Ich denke, ich werde mit manchen Menschen darüber reden müssen.
« Last Edit: 20.08.2019 17:35 von alterschlingel »

archybald

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Bereits in naher Zukunft. Ich denke, ich werde mit manchen Menschen darüber reden müssen.
Du bekommst bei E13 Fg2 ab 01.01.20 immerhin die Entgeltgruppenzulage nach Nr 14 (50 €) statt der Techniker Zulage.

alterschlingel

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Immerhin ? Das sind 27,-€ mehr als die Technikerzulage und rund 100,- brutto mehr aus der EG 13. Das macht in Summe 130,- mehr als vorher. Abzgl. einer Zulage von rund 400,- (die dann ja entfällt) macht ein schönes Minusgeschäft....

Bastel

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Du bekommst bisher eine Zulage in Höhe von 400€? Wie den das? :)

Spid

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Hat er doch ausgeführt, §18 TV-H.

alterschlingel

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Ja, §18, TV-H. Die Höhe war nur beispielhaft  ;)
Sollte nur verdeutlichen, dass dies dann ein Minusgeschäft wird. Mehr nicht.

alterschlingel

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Bin gerade etwas verwirrt und konnte auch nach erneutem Durchlesen dieses threads nicht entdecken, woher das Datum 01.01.2020 für die Antragsabgabe zur Höhergruppierung stammt im Original. Ein Kollege meinte heute zu mir BIS zum 01.01.2020. Wobei ich das für eine zu kurze Frist halte. Und außerdem wüsste ich dann nicht , auf welches Datum man dann zurückdatieren wollte...

Spid

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Antragsfrist ist 12 Monate ab 01.01.20 mit Rückwirkung auf den 01.01.20, siehe Abschnitt III Ziff. 5 i.V.m. Abschnitt III Ziff. 2 und Abschnitt X Einigungspapier.

alterschlingel

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Okay. Man Spid, Du bist wirklich auf dem Laufenden  ;D

Das bedeutet also, es kann mir meine Stufenerhöhung zum 01.12.2019 keiner mehr "wegnehmen" im Falle einer Höhergruppierung in 2020.