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[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?

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unwissender:
Ich habe heute ein internes Schreiben vom September 2019 bekommen. Darin geht es unter anderem um die Höhergruppierung für Ingenieure. Anbei mal ein Auszug:

"So werden die allermeisten Ingenieurinnen und Ingenieure in der E11 und der E12 ihre Höhergruppierung in die E12 bzw. E13 beantragen können.... Allerdings sind Ingenieurinnen und Ingenieure in der Landespflege sowie Gartenbau- und Vermessungstechniker/innen hiervon nicht erfasst."

Demnach gehen die Kollegen aus der Landespflege leer aus. Aber warum werden Gartenbau- und Vermessungstechniker/innen erwähnt? Es geht um die Höhergruppierung von Ingenieurinnen und Ingenieure.
Vielleicht ist es auch ein Fehler und dort sollte statt Techniker Ingenieur stehen? Dann würden Gartenbau - und vielleicht auch Vermessungsingenieure auch keine Höhergruppierung bekommen.
Unser Personalrat hält sich wie immer bedeckt und weiß von nichts...

ein Unwissender

Durcheinander:
Bei der GEW kann der aktuelle TV-H heruntergeladen werden: https://www.gew-hessen.de/fileadmin/user_upload/tarif_besoldung/tarif_land/200101_tarifvertraege_hessen.pdf

Allerdings scheinen mir unter 21.1 der Anlage A Teil II die Fehler noch enthalten zu sein:
- Unter der neuen EG 13 FG 2 müsste nach meinem Verständnis die bisherige EG 12 FG 1 (anstatt FG 2) stehen.
- Unter der neuen EG 12 FG 2 müsste die bisherige EG 11 FG 1 (anstatt EG 10) stehen.

Durcheinander:

--- Zitat von: Durcheinander am 23.01.2020 15:37 ---Allerdings scheinen mir unter 21.1 der Anlage A Teil II die Fehler noch enthalten zu sein:
- Unter der neuen EG 13 FG 2 müsste nach meinem Verständnis die bisherige EG 12 FG 1 (anstatt FG 2) stehen.
- Unter der neuen EG 12 FG 2 müsste die bisherige EG 11 FG 1 (anstatt EG 10) stehen.

--- End quote ---

Möglicherweise stimmt's doch/ ist's doch schlüssig, weil es eine neue Zuordnung ist, welche EG bei welchen Tätigkeitsmerkmalen gilt (und keine Gegenüberstellung 'wenn alt' -> 'dann neu')?

Durcheinander:
Was ich jedoch noch nicht verstanden habe: Wenn sich meine Tätigkeit bzw. Tätigkeitsmerkmale an sich nicht ändern sondern 'nur' die Zuordnung der Tätigkeitsmerkmale zur EG - ich also nach wie vor das selbe mache, warum verliere ich dann an Erfahrung, sprich Stufenlaufzeit, wenn ich nach der geänderten Zuordnung der Tätigkeitsmerkmale zu den EG einer anderen (höheren) EG zugeordnet bin?
- Eine 'echte' Höhergruppierung, bei der mir eine andere/ schwierigere Tätigkeit übertragen wird, scheint mir das nicht zu sein.

Spid:
Weder Stufen noch Stufenlaufzeit der Stufen der Entgelttabelle bilden Erfahrung an oder erheben den Anspruch, dies zu tun.

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