Autor Thema: [TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?  (Read 47791 times)

Spid

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Richtig, im TV-H ist es Protokollerklärung Nr. 1 Abs. 2.

Wastelandwarrior

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Ja. In der Entgeltordnung TV-H ist es PE Nr. 1, Abschnitte 9 und 21

archybald

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Gibt es zu dieser Höhergruppierung noch mehr Infos?
Warum hat man das nicht im TV-L fertig gebracht?
Du musst den Text der Anlage 4 mit dem Text der bisherigen Entgeltordnung vergleichen.
E10 ist wohl unverändert.
Das was vorher bei E11 stand, steht nun bei E12.
Das was vorher bei E12 stand, steht nun als Merkmal für E13.
Somit sollten die bisherigen E11 bzw. E12 auf Antrag um eine Entgeltgruppe höhergruppiert werden können.
Außerdem wird die Technikerzulage ersetzt durch eine dynamisierte Entgeltgruppenzulage.

Spid

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Das ist natürlich auch wieder unzutreffend. Zutreffend ist, daß die Drittelmerkmale der E11 dort verblieben sind, die Tätigkeitsmerkmale der übrigen beiden Fallgruppen nunmehr der E12 zugeordnet sind, die Drittelmerkmale der E12 dort verblieben sind und die Tätigkeitsmerkmale der übrigen beiden Fallgruppen nunmehr der E13 zugeordnet sind, wo sie mit den beiden bisherigen Fallgruppen der E13 nun vier Fallgruppen in E13 bilden.

Bastel

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Danke.

Dann ist im Ausgangspost schon die Aussage falsch das Ingenieure höhergruppiert werden.

archybald

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Das ist natürlich auch wieder unzutreffend.
Aha, natürlich schreibe ich hier immer unzutreffende Sachen.

archybald

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Das ist natürlich auch wieder unzutreffend.
Aha, natürlich schreibe ich hier immer unzutreffende Sachen.
Nein, es gibt es immerhin viele, die höhergruppiert werden.
Außer die E10 und E11 bzw. E12 mit den "Drittelmerkmalen".

Spid

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Das ist natürlich auch wieder unzutreffend.
Aha, natürlich schreibe ich hier immer unzutreffende Sachen.

Nein, nur in 5 von 6 Beiträgen.

archybald

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Ja. In der Entgeltordnung TV-H ist es PE Nr. 1, Abschnitte 9 und 21
Quelle?

Spid

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Das ist natürlich auch wieder unzutreffend.
Aha, natürlich schreibe ich hier immer unzutreffende Sachen.
Nein, es gibt es immerhin viele, die höhergruppiert werden.
Außer die E10 und E11 bzw. E12 mit den "Drittelmerkmalen".

Selbstgespräche? Inwiefern liegen Erkenntnisse dazu vor, wie viele höhergruppiert werden? Aufgrund des Antragserfordernisses kann man höchstens Aussagen dazu treffen, daß viele die Möglichkeit hätten, auf Antrag höhergruppiert zu werden.

Spid

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Ja. In der Entgeltordnung TV-H ist es PE Nr. 1, Abschnitte 9 und 21
Quelle?

Ist doch genannt.

F1s1

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Das ist natürlich auch wieder unzutreffend.
Aha, natürlich schreibe ich hier immer unzutreffende Sachen.

Nicht persönlich nehmen, Spid ist hier nun mal Grumpy Cat

archybald

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Das ist natürlich auch wieder unzutreffend.
Aha, natürlich schreibe ich hier immer unzutreffende Sachen.
Nein, es gibt es immerhin viele, die höhergruppiert werden.
Außer die E10 und E11 bzw. E12 mit den "Drittelmerkmalen".

Selbstgespräche? Inwiefern liegen Erkenntnisse dazu vor, wie viele höhergruppiert werden? Aufgrund des Antragserfordernisses kann man höchstens Aussagen dazu treffen, daß viele die Möglichkeit hätten, auf Antrag höhergruppiert zu werden.
So ist es.
Bin mal gespannt, wer alles einen Antrag stellen wird.
Grumpy Cat wohl nicht :(

archybald

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Richtig, im TV-H ist es Protokollerklärung Nr. 1 Abs. 2.
Die Protokollerklärungen beziehen sich auf die noch geltende EGO.
Gibt es Erkenntnisse, dass die entsprechenden Protokollerklärungen gleichlautend auch in der neuen EGO enthalten sind?

Spid

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Es gibt keine „neue“ EGO. Gibt es Erkenntnisse, daß eine Änderung der EGO in diesem Punkt vorgenommen werden soll? In der Tarifeinigung wurde derlei nicht vereinbart.