Autor Thema: [TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?  (Read 48131 times)

Durcheinander

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Weder Stufen noch Stufenlaufzeit der Stufen der Entgelttabelle bilden Erfahrung an oder erheben den Anspruch, dies zu tun.

Okay, aber es scheint mir schlicht ungerecht, dass Mitarbeiter, die kurz nach dem (gewählten) Stichtag 1.1.2020 einen Stufenanstieg bekommen hätten, deutlich mehr Stufenlaufzeit verlieren als solche, die einen Stufenanstieg kurz vor dem Stichtag 'geschafft' haben.

Spid

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Mir nicht. Gerechtigkeit ist nunmal nicht mehr als ein höchst individuelles Gefühlchen.

Stichtagsregelungen führen stets zu solchen Situationen. Die Regelung an sich ist nicht darauf angelegt, irgendwen besonders zu begünstigen oder weniger zu begünstigen oder gar zu benachteiligen. Derlei ergibt sich vielmehr aus den tatsächlichen Umständen - und die sind nunmal so, wie sie sind. Für wen die Regelung benachteiligend ist, kann dies ja sogar durch den Verzicht auf den Antrag auf Höhergruppierung abwenden.

unwissender

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Bei der GEW kann der aktuelle TV-H heruntergeladen werden: https://www.gew-hessen.de/fileadmin/user_upload/tarif_besoldung/tarif_land/200101_tarifvertraege_hessen.pdf



Besten Dank für den Link. Stelle ich eigentlich den Antrag auf Höhergruppierung bei der Personalabteilung im Hause oder direkt in der Zentrale?

Spid

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Man richtet Anträge an den AG idealerweise an die Stelle, die im Arbeitsvertrag als AG genannt ist. Wie der AG sich intern organisiert, ist nicht das Problem des AN.

unwissender

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Man richtet Anträge an den AG idealerweise an die Stelle, die im Arbeitsvertrag als AG genannt ist. Wie der AG sich intern organisiert, ist nicht das Problem des AN.

Prima und danke für die Antwort! Dann wird der eingescannte und unterschriebene Antrag in nächster Zeit mein Postfach verlassen.

vader19

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Hallo zusammen,

ich habe bei der Personalabteilung nachgefragt in welcher Fallgruppe der EG-11 TV-H ich eingruppiert bin, um die Möglichkeit für eine Höhergruppierung zu prüfen.

Ergebnis, ich wurde zum 01.01.2012 in die Vergütungsgruppe IVa (Fallgruppe 1) der Anlage 1a, Teil II B, Unterabschnitt IV zum BAT höhergruppiert und nach § 17 Abs. 3 Satz 1 TVÜ-H vorläufig der Entgeltgruppe 11 TV-H zugeordnet. 

Kennt sich jemand so gut mit den aktuellen TV-H aus der/die mir sagen kann, ob ich damit rückwirkend zum 01.01.20 höhergruppiert werden könnte?

Vielen Dank und Grüße

vader19

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Also bei meiner Januarabrechnung ist die Fachkräftezulage noch wie vorher aufgeführt.

Ich habe die Fachkräftezulage ebenfalls im Januar bekommen und bin jetzt etwas verwirrt, weil ich dachte sie sollte komplett entfallen.

@Spid kann du vielleicht weiterhelfen? Vielleicht auch zu meiner Höhergruppierungsfrage oben drüber?

Spid

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Mir liegt der geänderte TV-H noch nicht vor. Er ist auch auf der Website der Hessischen Landesverwaltung noch in der alten Fassung.

Teil II Abschnitt B Unterabschnitt IV war keine Ingenieurseingruppierung, es handelt sich um Angestellte in der DV-Systemtechnik.

AnlageE

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@vader19 wenn ich mich nicht täusche wird die Zulage zum 1.2.2020 wegfallen somit müsste die mit dem Februar Gehalt gestrichen werden.

hier ist aktuelle TV-H https://www.gew-hessen.de/fileadmin/user_upload/tarif_besoldung/tarif_land/200101_tarifvertraege_hessen.pdf

Spid

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Man hat §18 dahingehend geändert, als daß die Regelung zur Fachkräftezulage für Ingenieure (Abschnitt 21 Unterabschnitt 1) nicht mehr dadurch beendet wird, daß die Tätigkeitsmerkmale für Ingenieure neu gefaßt werden - was ja geschehen ist. Mithin gibt es die Fachkräftezulage u.a. für Ingenieure weiterhin - und zwar so lange, bis die Tätigkeitsmerkmale für Ärzte und Zahnärzte neu gefaßt werden. Ja, genau: Ärzte und Zahnärzte.

wap

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@vader19 wenn ich mich nicht täusche wird die Zulage zum 1.2.2020 wegfallen somit müsste die mit dem Februar Gehalt gestrichen werden.

hier ist aktuelle TV-H https://www.gew-hessen.de/fileadmin/user_upload/tarif_besoldung/tarif_land/200101_tarifvertraege_hessen.pdf

Endlich liegt mal etwas schriftliches vor. Danke für die Einstellung im Forum.
Nach dem ersten Überfliegen des Vertrages sind jedoch noch einige Fehler vorhanden. Besonders in der Entgeltordnung.
 

GofX

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hier ist aktuelle TV-H https://www.gew-hessen.de/fileadmin/user_upload/tarif_besoldung/tarif_land/200101_tarifvertraege_hessen.pdf

Vielen Dank dafür!

Interpretiere ich es richtig, dass man für den Erhalt der neuen Entgeltgruppenzulage einen Antrag auf Höhergruppierung nach § 38b TV-H stellen muss?

Dank bevorstehendem Stufenaufstieg möchte ich aber gar nicht höhergruppiert werden.

Der aktuelle Tarifvertrag sieht eine Entgeltgruppenzulage für meine jetztige (alte) Entgeltgruppe vor. Diese soll ich aber erst erhalten, wenn ich einen Antrag auf Höhergruppierung stelle? Ist das Unsinn?

Spid

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Entgeltgruppenzulagen sind nicht für Entgeltgruppen vorgesehen, sondern für bestimmte Fallgruppen. Die neuen Eingruppierungsmerkmale finden nur auf Antrag Anwendung. Für die Dauer unverändert auszuübender Tätigkeit verbleibt es bei der Eingruppierung in der bisherigen Entgeltgruppe, sofern kein Antrag gestellt wird.

GofX

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Entgeltgruppenzulagen sind nicht für Entgeltgruppen vorgesehen

Ja, das macht Sinn, wie alles im TVÖD. Da habe ich wohl das Wort Entgeltgruppenzulage falsch interpretiert.

Danke für die Info.

F1s1

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Ich bin wie immer neugierig :)
Ich bekomme derzeit eine neue TKB, mit E10 Aufgaben und soll April/Mai nach E10 kommen, eigentlich im Rahmen der „Tariflichen Verbesserungen“ die gerade hier bei allen geprüft werden.
Alle 10 ITler sollen angeschrieben werden und die Vorteile Nachteile des Antrags mit Wegfall und Zulagen erklärt werden.
Nun meine Neugier, wenn ich ohne Antrag E10 bekomme, zählt es auch net ab 1.1 rückwirkend wie bei dem Antrag oder ? Sondern einfach wenn sie es abnicken 1.5 oder so...
Derzeit 9a und dachte die ganze Zeit ich muss Antrag stellen auf 9b.
Meine Zulage von 7,5% (Techniker) hab ich im Februar noch bekommen und nehme an die ist dann weg in E10.
Die hier oft besprochende neue Zulage scheine ich automatisch zu bekommen ? Laut Neuer TKB:

Nach Entgeltordnung Teil II Abschnitt 11 erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 10/2
TV-H. Der Mitarbeiter erhält eine monatliche Entgeltgruppenzulage nach Anlage E Abschnitt I
Nr. 14 gemäß Teil II Abschnitt 11 der Entgeltordnung (Anlage 4 zum Änderungstarifvertrag Nr.
16 zum TV-H vom 29. März 2019).