Autor Thema: [TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?  (Read 47758 times)

vader19

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Man hat §18 dahingehend geändert, als daß die Regelung zur Fachkräftezulage für Ingenieure (Abschnitt 21 Unterabschnitt 1) nicht mehr dadurch beendet wird, daß die Tätigkeitsmerkmale für Ingenieure neu gefaßt werden - was ja geschehen ist. Mithin gibt es die Fachkräftezulage u.a. für Ingenieure weiterhin - und zwar so lange, bis die Tätigkeitsmerkmale für Ärzte und Zahnärzte neu gefaßt werden. Ja, genau: Ärzte und Zahnärzte.

Danke Spid! Das ist ja interessant.
Gibt's denn Termine der Anzeichen dafür? Ich habe nämlich auch im Februar weiterhin meinen Fachkräftezulage enthalten und werde es dann ja sicher bis zu dieser Neuregelung weiter tun.

Noch eine Frage: Z.Zt. steh ich bei E11/4 und komme am 01.01.21 in die E11/5. Wo würde ich bei einer Höhergruppierung landen, weil E12/3 das identische Entgelt aufweist?
In dem Fall würde ich mich tatsächlich sehr verschlechtern.

Spid

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Nein. Die TVP haben mal wieder ziemlichen Unfug vereinbart. Wann soll die Höhergruppierung stattfinden?

Kaiser80

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...Mithin gibt es die Fachkräftezulage u.a. für Ingenieure weiterhin - und zwar so lange, bis die Tätigkeitsmerkmale für Ärzte und Zahnärzte neu gefaßt werden. Ja, genau: Ärzte und Zahnärzte.
Ist das jetzt ironisch gemeint? Was denken sich die TVP dabei? Wo ist der Zusammenhang zwischen Ärzten und Ings? Das ist echt nicht zu fassen...

Spid

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Unfähigkeit.

vader19

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Nein. Die TVP haben mal wieder ziemlichen Unfug vereinbart. Wann soll die Höhergruppierung stattfinden?

Fiktiv zum 01.01.2020, wenn ich einen Antrag stellen und dieser auch genehmigt würde.

Spid

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Von E11/4 geht es in E12/4. Im TV-H erfolgen Höhergruppierungen stufengleich.

F1s1

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Falscher Thread. Sorry
« Last Edit: 06.03.2020 09:45 von F1s1 »

Spid

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Wie meinen? Und was hat das mit Ingenieuren zu tun?

Mannhemer

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Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich der Höhergruppierungen.
Bei Antrag, könnte ich in E12 Fallgruppe 2 kommen. Leider wird bezüglich der Nachteilen der Fallgruppe 2 im Vergleich zu Fallgruppe 1 bei unserer Personalabteilung abgeblockt und Fragen nur schwammig beantwortet.

Die Unterschiede zwischen den Fallgruppen sind mir klar (nach den Formulierungen der EGO). Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass es bei einer zukünftigen Höhergruppierung in E13 keinen Unterschied macht aus welcher Fallgruppe ich komme. Sehe ich das richtig oder müsste ich erst in E12 Fallgruppe 1 kommen, um dann von dort in die E13 zu wechseln?

Viele Grüße
Mannhemer

Spid

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Mannhemer

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Bastel

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Wenn man jetzt als Ing. gemäß TV-H eingestellt wird bekommt man

eine "neue" Technikerzulage in Höhe von 5x,xx€?
und eine Fachkräftezulage in Höhe von ca. 1xx,xx€?

Verstehe ich das richtig?

Spid

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Nein. Die Technikerzulage ist entfallen und ein Anspruch auf die Fachkräftezulage besteht nicht.

Bastel

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Also gibt es jetzt keinerlei Zulagen mehr?

Spid

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Doch, durchaus. U.a. eine Entgeltgruppenzulage von bis zu 258€ - und die Fachkräftezulage kann, bis die Tätigkeitsmerkmale für Ärzte und Zahnärzte neu gefasst werden, Ingenieuren gezahlt werden, es besteht aber - wie ausgeführt - kein Anspruch.