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[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?

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Spid:
Die auszuübende Tätigkeit besteht aus mindestens einem Arbeitsvorgang. Bei jedem Arbeitsvorgang sind Tätigkeitsmerkmale erfüllt. Manche Tätigkeitsmerkmale sind auch erst in der Gesamtschau feststellbar, z.B. können sich gründliche, vielseitige Fachkenntnisse aus mehreren Arbeitsvorgängen mit gründlichen Fachkenntnissen ergeben. Bei Drittelmerkmalen ist bereits das entsprechende Merkmal durch die auszuübende Tätigkeit erfüllt, wenn Arbeitsvorgänge im zeitlichen Umfang mindestens eines Drittels der auszuübenden Tätigkeit das entsprechende Tätigkeitsmerkmal erfüllen, ansonsten ist es erst bei grundsätzlich mindestens der Hälfte der auszuübenden Tätigkeit der Fall.

alterschlingel:
@Spid: Danke für diese Ausführungen, sie haben mir das Thema etwas näher gebracht. Und stimmen denn meine zwei Aussagen samt der Zeitangabe 01.01.2020 oben ?

Ich habe nämlich die ominöse neue Zulage nicht gefunden in der Anlage E. Und das man den Antrag an die Personalabteilung selbst stellen muss.

Spid:
Derzeit fehlt noch der Wortlaut der Regelungen. Ich halte jedoch das Eintreffen der geschilderten Umstände für wahrscheinlich.

alterschlingel:
okay. danke.... dann warte ich mal, bis Belastbares da ist.

alterschlingel:
Hmmm…..ob es wohl für diesen Antrag auf eine Höhergruppierung aus den vorgenannten Gründen ein besonderes Formblatt gibt, welches auf § so und so und die Tarifrunde 2019 hinweist ???
Oder muss jeder Mitarbeiter einen eignen "Worschtzettel" an die PA senden ???
Muss man in einem solchen Falle eigentlich zwangsweise den Weg über den Dezernenten einhalten ?

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