Nein, ich habe Deine Frage verneint. Um festzustellen, ob Du einen Antrag auf Höhergruppierung stellen kannst, mußt Du einfach nur das tun, was ich geschrieben habe. Dazu nimmst Du den TV-H, schlägst die Anlage A zum TV-H bei Teil II Abschnitt 21.1 auf, schaust, was bei E11 Fg. 3 steht. Dann schaust Du in Anlage 4 zur Tarifeinigung, ob dieses Tätigkeitsmerkmal jetzt bei einer höheren Entgeltgruppe steht.