Autor Thema: [TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?  (Read 48174 times)

Ella Z

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 :o :o :o
Was seht ihr, was ich nicht sehe?

In der Anlage 4 zur Tarifeinigung steht in der E12 Fg4:
"Beschäftigte der Entgeltgruppe 10 Fallgruppe 2,deren  Tätigkeit  sich  durch  besondere  Leistungen aus  der  Entgeltgruppe  10 Fallgruppe 2 heraushebt.(Beschäftigte  in  dieser  Fallgruppe  erhalten  eine  monatliche  Entgeltgrup-penzulage nach Anlage E Abschnitt I Nr. 14.)(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)"

Aber ich hoffe, ihr habt recht, denn dann könnte ich ja den Antrag im Januar stellen  ;)

Spid

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Dir ist schon aufgefallen, daß E10 Fg. 2 lautet: „Vermessungstechnische und landkartentechnische Beschäftigte mit tech- nischer Ausbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäf- tigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen ent- sprechende Tätigkeiten ausüben.“? Man hat bei der Neufassung statt des ellenlangen Textes zur Übersichtlichkeit einfach E10 Fg. 2 geschrieben.

Ella Z

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Ach vielen dank für die Aufklärung - das ist wirklich sehr nett, dass ihr einer Blinden helft.

Okay, nur damit ich es verstanden habe...
Hätte ich E12 Fallgruppe 3 (lt. aktuellem TV-H):
"Beschäftigte der Entgeltgruppe 10 Fallgruppe 2,deren  Tätigkeit  sich  durch  besondere  Leistungen aus  der  Entgeltgruppe  10 Fallgruppe 2 heraushebt.(Beschäftigte  in  dieser  Fallgruppe  erhalten  eine  monatliche  Entgeltgrup-penzulage nach Anlage E Abschnitt I Nr. 14.)(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)"

Würde das nach Anlage 4 zur Tarifeinigung die E13 Fallgruppe 2 entsprechen?


Spid

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E12 Fg. 3 nach aktuelle TV-H wäre: „Vermessungstechnische und landkartentechnische Beschäftigte mit technischer Ausbildung und langjähriger praktischer Erfahrung sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, mit langjähriger praktischer Erfahrung,
deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch schöpferische oder Spezialaufgaben aus der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 3 heraushebt.“ Das entspräche in der Anlage 4 zur Tarifeinigung E13 Fg. 4.

archybald

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E12 Fg. 3 nach aktuelle TV-H wäre: „Vermessungstechnische und landkartentechnische Beschäftigte mit technischer Ausbildung und langjähriger praktischer Erfahrung sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, mit langjähriger praktischer Erfahrung,
deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch schöpferische oder Spezialaufgaben aus der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 3 heraushebt.“ Das entspräche in der Anlage 4 zur Tarifeinigung E13 Fg. 4.
Der von dir zitierte Text stammt aus dem KÜNFTIGEN TV-H, nicht aus dem aktuellen.
Hättest du jetzt E12 Fg. 3, würdest Du auf Antrag in die E13 Fg. 4 eingruppiert.

Spid

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Ich denke nicht, daß Dein Beitrag an mich gerichtet ist, oder?

archybald

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Ich denke nicht, daß Dein Beitrag an mich gerichtet ist, oder?
Nein, ging an Ella Z.
Sorry, hatte unvollständig zitiert.

Ella Z

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Oje... was ist mir da wieder für ein Fehler unterlaufen?

Selbstverständlich ist der Wortlaut für E12 + Fallgruppe 3 (aktuell TV-H):

"Vermessungstechnische und landkartentechnische Beschäftigte mit technischer Ausbildung und  langjähriger  praktischer  Erfahrung  sowie  sonstige  Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, mit langjähriger praktischer Erfahrung,deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch schöpferische oder Spezialaufgaben aus der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 3 heraushebt."

Ihr sagt, dass dies der E13 Fallgruppe 4  (lt. Tarifeinigung) entsprechen sollte.
Dort steht:
"Beschäftigte der  Entgeltgruppe  12  Fallgruppe  4  mit  langjähriger  praktischer Erfahrung,deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch schöpferische oder Spezialaufgaben aus der Entgeltgruppe 12 Fallgruppe 4 heraushebt."

Aber die neue E13 Fg4 bezieht sich doch gar nicht auf E12 Fg3, sondern auf E12 Fg4. Oder übersehe ich schon wieder Wesentliches?
Wäre damit die aktuelle E12 Fg3 nicht aus dem Spiel?

Spid

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Die beiden Dokumente beziehen sich nicht aufeinander, sondern sämtliche Bezüge werden nur innerhalb des jeweiligen Dokuments hergestellt.

Ella Z

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Die beiden Dokumente beziehen sich nicht aufeinander, sondern sämtliche Bezüge werden nur innerhalb des jeweiligen Dokuments hergestellt.

Sorry Spid, da muss ich dich leider bitten, mir das näher zu erklären. Bitte!

Spid

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Die Dokumente nehmen keinen Bezug aufeinander. Sie werden niemals gleichzeitig gültig sein, sondern nur nacheinander.

archybald

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Oje... was ist mir da wieder für ein Fehler unterlaufen?

Aber die neue E13 Fg4 bezieht sich doch gar nicht auf E12 Fg3, sondern auf E12 Fg4. Oder übersehe ich schon wieder Wesentliches?
Wäre damit die aktuelle E12 Fg3 nicht aus dem Spiel?
Du musst einfach nur die Texte, die die Tätigkeitsmerkmale beschreiben miteinander vergleichen.
Der Text im aktuellen TV-H hebt bestimmte Tätigkeiten aus einer (Entgelt) Gruppe heraus.
Hier: E12 hebt sich aus E11 heraus.
Findest du dann den gleichen Wortlaut in der Tarifeinigung, allerdings als Hervorhebung aus E12, bist du in E13.
Eigentlich gar nicht so schwer.

Ella Z

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@Spid
Auf die Gefahr hin, dass mich nun als Unwisssende völlig blamiere.
Das die beiden Dokumente nur nacheinander ihre Gültigkeit haben, ist mir durchaus bewußt.
Aber dennoch bezieht sich die Anlage 4 der Tarifeinigung doch auf die aktuellen Einstufungen, oder?

Du hast doch selbst im Beitrag #56 geschrieben:
"Dazu nimmst Du den TV-H, schlägst die Anlage A zum TV-H bei Teil II Abschnitt 21.1 auf, schaust, was bei E11 Fg. 3 steht. Dann schaust Du in Anlage 4 zur Tarifeinigung, ob dieses Tätigkeitsmerkmal jetzt bei einer höheren Entgeltgruppe steht."

Damit stelle ich doch einen klaren Bezug zwischen den beiden Dokumenten her!
(Bei der momentanen E11 Fg3 kann ich es ja nachvollziehen, dass dies neu E12 Fg4 ergibt.)

Aber warum sollte E12 Fg3 in die E13 Fg 4 umgruppiert werden? Das erschließt sich mir einfach nicht.

@archybald
Naja, wie im Beitrag #67 geschrieben, kann ich da aber nur bedingt gleichen Wortlaut herauslesen.

Das wäre identisch:
"langjähriger praktischer Erfahrung,deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch schöpferische oder Spezialaufgaben"

verweist aber lt. Tarifeinigung auf E12 Fg4 und nicht auf Fg3.

Boahh, das ganze ist echt nicht einfach  :D


archybald

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Wie Spid schon schrieb. Die Dokumente beziehen sich immer nur aufeinander. Du versuchst immer noch die Fallgruppen des aktuellen TV-H mit der Tarifeinigung zu vergleichen. Das ist NICHT RICHTIG.
Es geht um das Tätigkeitsmerkmal, das eine Heraushebung auslöst.
In welcher Fallgruppe das dann steht ist für die Heraushebung unerheblich.

Spid

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Wenn in Anlage 4 zur Tarifeinigung auf eine Entgeltgruppe/Fallgruppe Bezug genommen wird, geht es ausschließlich um die genannte Entgeltgruppe/Fallgruppe in der Anlage 4 zur Tarifeinigung.