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[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Spid:
Die Dokumente nehmen keinen Bezug aufeinander. Sie werden niemals gleichzeitig gültig sein, sondern nur nacheinander.
archybald:
--- Zitat von: Ella Z am 17.08.2019 08:50 ---Oje... was ist mir da wieder für ein Fehler unterlaufen?
Aber die neue E13 Fg4 bezieht sich doch gar nicht auf E12 Fg3, sondern auf E12 Fg4. Oder übersehe ich schon wieder Wesentliches?
Wäre damit die aktuelle E12 Fg3 nicht aus dem Spiel?
--- End quote ---
Du musst einfach nur die Texte, die die Tätigkeitsmerkmale beschreiben miteinander vergleichen.
Der Text im aktuellen TV-H hebt bestimmte Tätigkeiten aus einer (Entgelt) Gruppe heraus.
Hier: E12 hebt sich aus E11 heraus.
Findest du dann den gleichen Wortlaut in der Tarifeinigung, allerdings als Hervorhebung aus E12, bist du in E13.
Eigentlich gar nicht so schwer.
Ella Z:
@Spid
Auf die Gefahr hin, dass mich nun als Unwisssende völlig blamiere.
Das die beiden Dokumente nur nacheinander ihre Gültigkeit haben, ist mir durchaus bewußt.
Aber dennoch bezieht sich die Anlage 4 der Tarifeinigung doch auf die aktuellen Einstufungen, oder?
Du hast doch selbst im Beitrag #56 geschrieben:
"Dazu nimmst Du den TV-H, schlägst die Anlage A zum TV-H bei Teil II Abschnitt 21.1 auf, schaust, was bei E11 Fg. 3 steht. Dann schaust Du in Anlage 4 zur Tarifeinigung, ob dieses Tätigkeitsmerkmal jetzt bei einer höheren Entgeltgruppe steht."
Damit stelle ich doch einen klaren Bezug zwischen den beiden Dokumenten her!
(Bei der momentanen E11 Fg3 kann ich es ja nachvollziehen, dass dies neu E12 Fg4 ergibt.)
Aber warum sollte E12 Fg3 in die E13 Fg 4 umgruppiert werden? Das erschließt sich mir einfach nicht.
@archybald
Naja, wie im Beitrag #67 geschrieben, kann ich da aber nur bedingt gleichen Wortlaut herauslesen.
Das wäre identisch:
"langjähriger praktischer Erfahrung,deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch schöpferische oder Spezialaufgaben"
verweist aber lt. Tarifeinigung auf E12 Fg4 und nicht auf Fg3.
Boahh, das ganze ist echt nicht einfach :D
archybald:
Wie Spid schon schrieb. Die Dokumente beziehen sich immer nur aufeinander. Du versuchst immer noch die Fallgruppen des aktuellen TV-H mit der Tarifeinigung zu vergleichen. Das ist NICHT RICHTIG.
Es geht um das Tätigkeitsmerkmal, das eine Heraushebung auslöst.
In welcher Fallgruppe das dann steht ist für die Heraushebung unerheblich.
Spid:
Wenn in Anlage 4 zur Tarifeinigung auf eine Entgeltgruppe/Fallgruppe Bezug genommen wird, geht es ausschließlich um die genannte Entgeltgruppe/Fallgruppe in der Anlage 4 zur Tarifeinigung.
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