Autor Thema: [TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?  (Read 47792 times)

Ella Z

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Danke euch beiden!
Es liegt wahrscheinlich an mir  :-[ , aber "Verstehen" fühlt sich anders an.
Wenn ich ehrlich bin, habe ich mehr ??? als vorher.

Vielen Dank für eure Mühe
Ella Z.

Bergen

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Wie ich jetzt hier so gelesen habe, muss man einen Antrag auf Höhergruppierung stellen.
Das wiederum läuft nicht über den Fachbereichsleiter oder Dezernenten, sondern direkt nach ganz oben.
Bei mir ist es so, dass ich zum 01.01.2019 einen Stufenwechsel erfahren müsste von E11 Stufe4 nach E11 Stufe5.
Natürlich würde ich den Stufenwechsel noch vor einer Höhergruppierung mitnehmen  ;)
Wenn ich im nächsten Jahr den Antrag auf Höhergruppierung stelle, was zählt dann für ein Datum? Rückwirkend der 01.01.2019 oder der Tag des Schreibens? Falls das ganze rückwirkend zum 01.01.2019 erfolgt, ist doch unter Umständen mein Stufenwechsel in Gefahr?

Spid

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01.01.20.
Nein und nein.
Nein.

Bergen

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Ich meine selbstverständlich 2020 und nicht 2019.

Spid

  • Gast
Warum sollte das selbstverständlich sein?

Dann lauten meine Antworten:
01.01.20.
Ja und nein.
Nein.

Bergen

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Für mich selbstverständlich und nicht für euch  ;D

Wenn deine Antworten so lauten, gilt für eine Höhergruppierung im nächsten Jahr also der 01.01.2020. Mein Stufenwechsel zum 01.01.2020 bleibt davon also unberührt.
Danke

Bergen

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Meine Befürchtung war/ist das ich ggf. durch eine Höhergruppierung meinen Stufenwechsel einbüßen könnte.
Der Stufenwechsel sowie die Höhergruppierung würden ja zum 01.01.2020 stattfinden.
Woher weiß ich, dass erst der Stufenwechsel und dann die Höhergruppierung zugrunde gelegt wird.
Genauso gut könnte doch die Höhergruppierung stattfinden und der Stufenwechsel wäre dahin.
Kann mir einer sagen, wo das genau geregelt ist?

Spid

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Ein Stufenaufstieg erfolgt nach x Jahren in Stufe x, mithin also mit Ablauf des letzten Tages der Stufenlaufzeit und somit vor einer Höhergruppierung zum Tag, der auf das Ende der Stufenlaufzeit folgt. Das ergibt sich aus §16 Abs. 3 TV-H.

Bergen

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alterschlingel

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Nach Anruf in der PA heute teilte mir eine Sachbearbeiterin mit, da ich aus dem BAT käme, läge im TV-H für mich keine Fallgruppe vor. Das hätte man für die meisten Übergeleiteten nicht aufgearbeitet.  >:(

Ich habe den Text aus dem Anschreiben meiner Höhergruppierung vom Dezember 2012 gefunden:

"Bis zum Inkrafttreten einer neuen Entgeltordnung gelten die Eingruppierungsregelungen des BAT weiter. Damit sind Ihnen ab dem o.g. Zeitpunkt Tätigkeiten der VG III, Fallgruppe 2, Teil I der Anlage 1a zum BAT übertragen, die sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der VG IVa Fallgruppe 10 herausheben."

Bin vollends verwirrt  :o

Spid

  • Gast
Ich rate zu einem AG-Wechsel. Wenn der AG es nicht einmal hinbekommt, für übergeleitete Beschäftigte die Fallgruppe zu ermitteln, steht seine Kompetenz in allen Personalangelegenheit in Zweifel. Ohne überhaupt nachzusehen läßt sich sagen, daß es sich in der derzeit noch gültigen EGO um E12 Fg. 1 handelt, wenn Du "normaler" Ingenieur bist, oder um E12 Fg. 3, wenn Du zur vermessungstechnischen oder landkartentechnischen Fraktion gehörst.

alterschlingel

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Okay, Spid, danke erstmal. Sehe gerade, dass der Wortlaut "durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung" sich in EG12, FG 1 in der noch gültigen EGO wiederfindet. (Bin Bauingenieur).

Wenn das so stimmt, sehe ich mich (FG 1) nicht in der EG 13 (neue EGO).

Oder habe ich das wieder nicht kapiert ?

Spid

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Wieso? E12 Fg. 1
Zitat
Technische  Beschäftigte  mit  technischer  Ausbildung  und  langjähriger  praktischer Erfahrung sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer  Erfahrungen  entsprechende  Tätigkeiten  ausüben,  mit  langjähriger  praktischer Erfahrung,deren  Tätigkeit  sich  durch  besondere  Schwierigkeit  und  Bedeutung  oder  durch künstlerische oder Spezialaufgaben aus der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 1 heraushebt
entspricht doch zukünftig  E13 Fg. 2
Zitat
Beschäftigte der  Entgeltgruppe  12  Fallgruppe  2  mit  langjähriger  praktischer Erfahrung, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch künstlerische oder Spezialaufgaben aus der Entgeltgruppe 12 Fallgruppe 2 heraushebt.

alterschlingel

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Achso ist das......da kann man sich aber auch verwirren lassen  :o

Man darf wirklich nur den Text an sich betrachten, nicht die Fallgruppen von EG 12 und EG 13 miteinander vergleichen.

Das würde bedeuten, der Antrag auf Höhergruppierung macht Sinn und gibt einen gewissen Hoffnungsschimmer, dass ich tatsächlich in die EG 13 (neu) eingruppiert werden würde ?

Spid

  • Gast
Das bedeutet lediglich, daß Du einen Antrag auf Höhergruppierung stellen kannst. Ob das für Dich Sinn macht, muß individuell betrachtet werden. Erfolgt die Höhergruppierung zur Unzeit und hast Du z.B. nur noch kurze Zeit bis zur Rente, kann die Höhergruppierung für Dich individuell nachteilig sein - deshalb gibt es ja (voraussichtlich) das Antragserfordernis, damit man selbst entscheiden kann.