Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?
Bergen:
Für mich selbstverständlich und nicht für euch ;D
Wenn deine Antworten so lauten, gilt für eine Höhergruppierung im nächsten Jahr also der 01.01.2020. Mein Stufenwechsel zum 01.01.2020 bleibt davon also unberührt.
Danke
Bergen:
Meine Befürchtung war/ist das ich ggf. durch eine Höhergruppierung meinen Stufenwechsel einbüßen könnte.
Der Stufenwechsel sowie die Höhergruppierung würden ja zum 01.01.2020 stattfinden.
Woher weiß ich, dass erst der Stufenwechsel und dann die Höhergruppierung zugrunde gelegt wird.
Genauso gut könnte doch die Höhergruppierung stattfinden und der Stufenwechsel wäre dahin.
Kann mir einer sagen, wo das genau geregelt ist?
Spid:
Ein Stufenaufstieg erfolgt nach x Jahren in Stufe x, mithin also mit Ablauf des letzten Tages der Stufenlaufzeit und somit vor einer Höhergruppierung zum Tag, der auf das Ende der Stufenlaufzeit folgt. Das ergibt sich aus §16 Abs. 3 TV-H.
Bergen:
Danke Spid!
alterschlingel:
Nach Anruf in der PA heute teilte mir eine Sachbearbeiterin mit, da ich aus dem BAT käme, läge im TV-H für mich keine Fallgruppe vor. Das hätte man für die meisten Übergeleiteten nicht aufgearbeitet. >:(
Ich habe den Text aus dem Anschreiben meiner Höhergruppierung vom Dezember 2012 gefunden:
"Bis zum Inkrafttreten einer neuen Entgeltordnung gelten die Eingruppierungsregelungen des BAT weiter. Damit sind Ihnen ab dem o.g. Zeitpunkt Tätigkeiten der VG III, Fallgruppe 2, Teil I der Anlage 1a zum BAT übertragen, die sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der VG IVa Fallgruppe 10 herausheben."
Bin vollends verwirrt :o
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version